Drucksache - 1089/XX  

 
 
Betreff: Tiergehege im Franckepark
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.03.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Beratung
29.04.2019 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt vertagt   
27.05.2019 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt vertagt   
17.06.2019 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.06.2019 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.11.2019 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
11.12.2019 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Kenntnisnahme
27.01.2020 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
ÄndA 1089_CDU_Tiergehege
drgl. Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.06.2019 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob im Zuge der Sanierung und Neukonzeptionierung des Franckeparks wieder ein Tiergehege eingerichtet werden kann. Statt Wildtieren sollen an geeigneter Stelle im Park (nicht in der eiszeitlichen Senke) Haus- und Nutztiere gehalten werden, die dort artgerecht untergebracht werden können; zum Beispiel Schafe.

Das Bezirksamt möge versuchen das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern aufzugreifen und einzubeziehen, die etwa im Rahmen eines Fördervereins das Bezirksamt unterstützen und entlasten.

Im Rahmen der Prüfung sind die Anwohnerinnen und Anwohner zu der Frage, ob die Einrichtung eines Tiergeheges oben beschriebener Art angestrebt werden soll, anzuhören und zu beteiligen. Hierzu ist mindestens eine Bürgerversammlung einzuberufen.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Für die Einrichtung eines Schafgeheges gelten die gleichen arten-, tier- und denkmalschutzrechtlichen Kriterien wie für den Betrieb des ehemaligen Damwildgeheges:

 

  1. Für eine artgerechte Haltung sind entsprechende Vorkehrungen notwendig. Da Schafe Weidetiere sind, sind ausreichend große Weiden mit guter Futterqualität vorzuhalten. Frischwasser ist ebenfalls ganzjährig zur Verfügung zu stellen. Um ausreichend Futter zu gewährleisten kommen Umtriebsweiden mit einzelnen Parzellen in Betracht, auf denen die Tiere im Wechsel weiden können. Um Parasiten- und Klauenerkrankungen zu vermeiden dürfen vernässte Stellen nicht angeboten werden. Es müssen natürliche und bauliche Schutzeinrichtungen vorhanden sein um die Tiere vor Kälte und Nässe zu schützen. Die Schafe sind mindestens einmal täglich durch eine sachkundige Person zu kontrollieren. Als Sachkundige kommen Schäfer, Landwirte oder Tierpfleger mit einer entsprechenden Ausbildung in Frage.

 

  1. Aus Tierschutzgründen muss verhindert werden, dass den Tieren durch Parkbesucher_innen Schaden zugefügt wird. Daher ist die Koppel einzufrieden und so zu sichern, dass auch ungeeignete Lebensmittel und Fremdkörper in das Tiergehege gelangen.

 

  1. Die Einrichtung eines Tiergeheges bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörden.

 

Zusammenfassend lässt sich festhalten:

Der Franckepark besteht nicht aus einer Weidelandschaft. Eine Umgestaltung des Franckeparks in eine Weidelandschaft findet keine denkmalschutzrechtliche Zustimmung, zumal die Parkanlage gerade denkmalpflegerisch wiederhergestellt wurde und gemäß den BENE-Förderrichtlinien in den nächsten 10 Jahren nicht verändert oder umgebaut werden darf.

Ein Beweidungsprojekt benötigt einen professionellen Umgang mit dem Thema „Tierhaltung“, damit Tier- und Artenschutzaspekte eingehalten werden. Dies stellte bereits ein Problem bei der Damwildtierhaltung dar, so dass das Gehege aufgelöst werden musste. Die frei gewordenen Flächen stehen nun der Bevölkerung wieder zur Verfügung und sollten nicht erneut durch Einfriedungen einer Nutzung entzogen werden.

 

Auf die Einberufung einer Bürgerversammlung wurde verzichtet, da derzeit die rechtlichen Grundlagen für Errichtung eines Tiergeheges fehlen und eine artgerechte Tierhaltung ohne Umgestaltung und sachkundige Personen nicht möglich ist.

 

Die Voraussetzungen für eine artgerechte Haltung sind derzeit auf dem Tempelhofer Feld für die Öffentlichkeit zu besichtigen. Dort wird jeweils befristet nach der Brutperiode eine Herde Schafe gehalten.

Diese Bedingungen sind durch das Bezirksamt nicht in einer öffentlichen Grünanlage zu gewährleisten.

 

 
 

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