Drucksache - 1089/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.06.2019 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob im Zuge der Sanierung und Neukonzeptionierung des Franckeparks wieder ein Tiergehege eingerichtet werden kann. Statt Wildtieren sollen an geeigneter Stelle im Park (nicht in der eiszeitlichen Senke) Haus- und Nutztiere gehalten werden, die dort artgerecht untergebracht werden können; zum Beispiel Schafe. Das Bezirksamt möge versuchen das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern aufzugreifen und einzubeziehen, die etwa im Rahmen eines Fördervereins das Bezirksamt unterstützen und entlasten. Im Rahmen der Prüfung sind die Anwohnerinnen und Anwohner zu der Frage, ob die Einrichtung eines Tiergeheges oben beschriebener Art angestrebt werden soll, anzuhören und zu beteiligen. Hierzu ist mindestens eine Bürgerversammlung einzuberufen. Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Für die Einrichtung eines Schafgeheges gelten die gleichen arten-, tier- und denkmalschutzrechtlichen Kriterien wie für den Betrieb des ehemaligen Damwildgeheges:
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Der Franckepark besteht nicht aus einer Weidelandschaft. Eine Umgestaltung des Franckeparks in eine Weidelandschaft findet keine denkmalschutzrechtliche Zustimmung, zumal die Parkanlage gerade denkmalpflegerisch wiederhergestellt wurde und gemäß den BENE-Förderrichtlinien in den nächsten 10 Jahren nicht verändert oder umgebaut werden darf. Ein Beweidungsprojekt benötigt einen professionellen Umgang mit dem Thema „Tierhaltung“, damit Tier- und Artenschutzaspekte eingehalten werden. Dies stellte bereits ein Problem bei der Damwildtierhaltung dar, so dass das Gehege aufgelöst werden musste. Die frei gewordenen Flächen stehen nun der Bevölkerung wieder zur Verfügung und sollten nicht erneut durch Einfriedungen einer Nutzung entzogen werden.
Auf die Einberufung einer Bürgerversammlung wurde verzichtet, da derzeit die rechtlichen Grundlagen für Errichtung eines Tiergeheges fehlen und eine artgerechte Tierhaltung ohne Umgestaltung und sachkundige Personen nicht möglich ist.
Die Voraussetzungen für eine artgerechte Haltung sind derzeit auf dem Tempelhofer Feld für die Öffentlichkeit zu besichtigen. Dort wird jeweils befristet nach der Brutperiode eine Herde Schafe gehalten. Diese Bedingungen sind durch das Bezirksamt nicht in einer öffentlichen Grünanlage zu gewährleisten.
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