Drucksache - 1023/XX  

 
 
Betreff: Skulptur „Arc de 124,5°“ angemessen präsentieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, CDU, FDPBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.02.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.05.2019 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
15.01.2020 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Kenntnisnahme
24.02.2020 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Hauptausschuss Kenntnisnahme
05.02.2020 
37. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
04.03.2020 
38. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
03.06.2020 
40. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1023_XX_GRÜNE ERSATZANTRAG Skulptur Arc de 1245 angemessen präsentieren
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.02.2019 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, kurzfristig eine angemessene Präsentation der Skulptur „Arc de 124,5°“ des renommierten Künstlers Bernar Vernet auf dem Mittelstreifen der Straße An der Urania zu ermöglichen. Dazu sind nach Prüfung aller bisher durch das Bezirksamt dargestellten Möglichkeiten folgende Maßnahmen zu treffen:

 

1. Fällung von zwei Mal vier Bäumen entlang beider Seiten des Kunstwerks. Sollte der gewünschte Effekt auch mit einer geringen Anzahl von Baumfällungen möglich sein, kann auch diese Variante gewählt werden, vorausgesetzt der Künstler ist dabei mit eingebunden.

 

2. Erhalt und Sicherung der übrigen Bäume, inklusive des an der Südspitze der Mittelinsel stehenden Baumes.

 

3. Realisierung der ersatzweisen Ausgleichspflanzung von mindestens 20 Bäumen.

 

4. Das großzügige Angebot des Künstlers und seiner Unterstützer*innen zur Beteiligung an den Kosten für die weiteren Maßnahmen – Fällungen, Ersatzpflanzungen, Wiederherstellung der Fläche - wird außerordentlich begrüßt. Das Bezirksamt soll entsprechende Verabredungen kurzfristig treffen.

 

5. Bernar Venet ist um eine Ideenskizze zur weiteren Gestaltung der stadträumlichen Situation der Mittelinsel vor der Urania zu bitten und dabei die Einbettung des Kunstwerks in den Stadtraum darzustellen.

 

Die Fällung der Bäume erfolgt innerhalb der zulässigen Frist bis Ende Februar 2019. Sollte dies für das Bezirksamt aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich sein, ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zu prüfen. Die Vorbereitung und Durchführung der Ausgleichspflanzungen sollen unverzüglich im Anschluss an die Fällung der Bäume erfolgen.

 

Der BVV ist bis zur Sitzung im März 2019 über die erfolgte Fällung der Bäume sowie den aktuellen Sachstand zur Realisierung der Ausgleichspflanzungen zu berichten.

 

Die Botschaft der Französischen Republik sollte über die Realisierung der Maßnahmen zur Verbesserung der Situation des „Arc de 124,5°“ zeitnah und angemessen informiert werden.

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, weitere Akteure, insbesondere die Urania, bei der künftigen Pflege des Standortes einzubeziehen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen (z.B. Rasenmahd, Rückschnitt von Vegetation, Entfernung von Graffiti) mit diesen abzustimmen.

 

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die BVV hat in der 31. Sitzung am 15.05.2019 eine erste Zwischenmitteilung zur Kenntnisnahme erhalten. Seither hat sich das Bezirksamt um eine angemessene Lösung für das Anliegen, das Kunstwerk besser zu präsentieren, weiterhin bemüht und von verschiedenen Experten und Gremien Stellungnahmen eingeholt:

 

Stadtbaudirektorin Regula Lüscher hat mitgeteilt, dass das Kunstwerk aus ihrer Sicht nur im hinteren Teil durch die Bäume verdeckt würde – der vordere Teil trete aus den Baumreihen hervor. Ihr Kompromissvorschlag würde die Bäume weitgehend zu erhalten. Sie bewertete telefonisch zudem den Stadtraum als „städtebaulichen Missstand“.

 

Senatorin Günther für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz stimmt der Einschätzung zu, dass Überlegungen, den Stadtraum rund um die Urania grundsätzlich neu zu ordnen, sinnvoll seien. Sowohl die Verkehrssituation als auch die Aufenthaltssituation rund um die Urania sollten überprüft werden. Bis zu einer Klärung der übergreifenden Fragen sollte von einer Fällung der Bäume abgesehen werden positioniert sie sich in ihrem Schreiben an das Bezirksamt. Ziel sollte eine Gestaltung sein, die den Erhalt der Bäume einbezieht. Gerade auch im Hinblick auf die anzustrebende Neugestaltung des Stadtraumes an der Urania könne sie sich einen gestalterischen Wettbewerb vorstellen, in den die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wie auch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa einbezogen werden sollten. Ähnlich betonte sie dies auch in Ihrem Interview vom 18.08.2019 in der Berliner Morgenpost.

 

Darüber hinaus hat das Bezirksamt das Thema über die Bezirksstadträtin für Bildung, Kultur und Soziales an den Beratungsausschuss Kunst (BAK) herangetragen, der das Thema auf seiner Sitzung am 16.7.2019 behandelte. Der entsprechende Tagesordnungspunkt aus dem Protokoll der Sitzung vom 02.08.2019 ist im Anhang 1 beigefügt. Er zeigt, dass die Tendenz des Ausschusses eine behutsame Aufwertung des Raumes sei. Es solle eine „landschaftsarchitektonische Raumstudie“ in Auftrag gegeben werden, die verschiedene Möglichkeiten der besseren Präsentation des Kunstwerks aufzeige. Hierbei solle der Künstler Gelegenheit erhalten, sich zu beteiligen. Der BAK spricht sich auch für den Verbleib des Kunstbogens am Ort aus.

 

Das Angebot des Künstlers (Punkte 1 und 5 des BVV Beschlusses), sich an einer Neugestaltung des Raumes zu beteiligen, aufgreifend, hat die Bezirksstadträtin für Bürgerdienste, Ordnungsamt, Straßen u. Grünflächenamt den Künstler ebenfalls direkt angeschrieben und ihm angeboten, mit dem Bezirksamt gemeinsam ein Konzept zur besseren Repräsentation zu erarbeiten. Eine Antwort auf das Schreiben liegt bis heute nicht vor. Lediglich auf Nachfrage bei seinem Galeristen ließ er über diesen ausrichten, dass er in diesem Jahr keine Zeit mehr für solche Gespräche habe, auch im nächsten Jahr schon sehr ausgebucht sei und sich überhaupt erst engagieren werde, wenn die Bäume gefällt seien. Auch ein weiteres Telefonat mit seinem Galeristen im September 2019 führte zu keiner neuen Sachlage. Damit sind Punkt 1 und 5 des BVV Beschlusses nicht kurzfristig umsetzbar.

In Kombination mit dem Rechtsgutachten muss zusammenfassend festgestellt werden, dass die in den Raum gestellten Angebote des Künstlers zur Kooperation und seines Galeristen zur Finanzierung von Baumfällungen in den von der BVV gewünschten Fristen und in der mündlich geäußerten kooperativen Vorgehensweise nicht umsetzbar sind.

 

Gleichzeitig hat sich mit dem BVV – Beschluss ein breites Bündnis von engagierten Bürger_innen und Umweltverbänden sehr stark gegen die pauschale Fällung der Bäume gebildet und hierbei sowohl auf die raumbildende Funktion der Bäume an diesem Ort wie auch allgemeinere sozial-ökologische Funktionen der Bäume hingewiesen. 

 

Um dem Wunsch des Künstlers und auch der Senatskanzlei Raum zu geben, wird das Bezirksamt daher nicht vorschnell irreparable Fakten schaffen. Stattdessen schlägt es ein schrittweises Vorgehen auf Basis der Empfehlungen zur behutsamen Aufwertung des Umfeldes und des Kunstwerks vor.

 

Dazu sind sofortige oder kurzfristige Pflege- und Gestaltungsmaßnahmen so zu wählen, dass sie den mittelfristigen Zielen zur Umgestaltung des Stadtraumes der Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht entgegenstehen.

Demnach wäre zunächst das von dem Beraterausschuss Kunst empfohlene Gestaltungskonzept mit mehreren Varianten zu beauftragen. Auf dieser Grundlage sollen in einer landschaftsarchitektonischen Untersuchung die ursprüngliche Situation rekonstruiert und der aktuelle Baumbestand neu gutachterlich bewertet werden.

 

Sodann wird das Bezirksamt auf Basis des Gutachtens in Abstimmung mit der BVV ein Pflegekonzept vorlegen, welches Maßnahmen zur Verbesserung der Gesamterscheinung des Mittelstreifens umfassen soll. Die mögliche Beleuchtung des Kunstwerkes soll in diesem Zusammenhang ebenso geprüft werden, wie die Anlage eines „Passepartouts“ in Form einer wassergebundenen Wegedecke. Eine Finanzierung dieser Pflegemaßnahmen ist noch zu sichern.

 

Die von der BVV mit Drucksache 1340/XX gewünschte Veranstaltung sollte nach Vorliegen der Grundlagen und eines Entwurfs für die zukünftige Gestaltung erfolgen.

 

Anschließend wird das Bezirksamt der BVV das Pflegekonzept vorstellen und die Vorzugsvariante bestimmen. Diese wäre dann dem Künstler und der Öffentlichkeit auf der Veranstaltung gemäß Drucksache 1340/XX zu präsentieren. Wenn dieser Vorschlag die Unterstützung des Künstlers erhält, würde das Bezirksamt sich um eine Finanzierung der Maßnahme bemühen.

Parallel werden die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz über die Fortschritte in Kenntnis gesetzt und um Unterstützung des Vorhabens gebeten.

 

Ein weiterer, neuer Vorschlag erreichte das Bezirksamt von Prof. Dr. Ludger Schiffler Ende August 2019. Er regt an, den Bogen auf die große Wiese vor dem Reichstagsgebäude umzusetzen. Nach aktuellem Stand unterstützt das BA Mitte diese Idee nicht.

 

Die hier zusammen gefassten Informationen hat das Bezirksamt auch der Senatskanzlei zur Verfügung gestellt und um Unterstützung für  dieses Vorgehen gebeten und nachgefragt,  ob eine Anschubfinanzierung seitens der Senatskanzlei möglich und wenn ja in welcher Höhe zu erwarten ist. Die Senatskanzlei sieht leider keine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung ihrerseits, betont aber gleichwohl das gesamtstädtische Interesse an der „grünpflegerischen Gestaltung“. 

 

 
 

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