Drucksache - 0968/XX  

 
 
Betreff: Sichere Wege für alle Verkehrsteilnehmer*innen: Tempo 30 in der Laubacher Straße umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
12.12.2018 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Beratung
28.01.2019 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt vertagt   
25.02.2019 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
20.03.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.08.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.03.2019 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich in Kooperation mit dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf bei der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass in der Laubacher Straße zwischen Südwestkorso und Varziner Straße Tempo 30 angeordnet und somit der BVV Beschluss 0543/XIX umgesetzt wird.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum 30. April 2019 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat sich an die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt und von dort folgende Stellungnahme erhalten:

 

„Vielen Dank für Ihr Schreiben.

 

Darin haben Sie im Namen Ihrer Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg mit der Drucksache Nr. 0968/XX erneut um die Prüfung der Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h von montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 17 Uhr in der Laubacher Straße zwischen Südwestkorso und Varziner Straße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Ruppin-Grundschule gebeten.

 

In Vergangenheit hatten Sie und auch die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf einen gleichlautenden Antrag gestellt. Das dazu gefertigte Antwortschreiben habe ich als Anlage beigefügt.

 

Eine erneute Prüfung durch die Verkehrslenkung Berlin hat ergeben, dass sich keine entscheidungsrelevanten Änderungen des Sachverhaltes ergeben haben. Die im o. g. Schreiben getroffenen Aussagen sind unverändert gegeben.

 

Nach Auskunft der Polizei ist die örtliche Unfalllage unauffällig.

 

Ausdrücklich möchte ich darauf hinweisen, dass ich dir Besorgnis um die Sicherheit der Kinder in unserer Stadt teile. Dabei verkenne ich nicht die Schwierigkeiten, die insbesondere Kinder bei der Teilnahme am Straßenverkehr haben. Im Hinblick auf meine vorgenannten Ausführungen teile ich jedoch die Einschätzung der Verkehrslenkung Berlin und kann in der Laubacher Straße keine Gründe erkennen, die das Anordnen einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h zur Schulzeit erfordern würden.“

 

2014 wurde bereits folgende Stellungnahme zum Sachverhalt abgegeben:

 

„Dieser Beschluss war mir bislang nicht bekannt, allerdings hat das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf einen gleichen Antrag gestellt, der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beantwortet wurde: „Die Laubacher Straße zwischen Detmolder Straße und Wiesbadener Straße ist eine Hauptverkehrsstraße der Stufe III des StEP Verkehr. Ruhender Verkehr ist durch halbseitiges Gehwegparken zugelassen. Dem Fließverkehr steht ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung zur Verfügung. Der Knoten Laubacher Straße / Offenbacher Straße ist durch eine Fußgänger LSA mit Sofortanforderung gesichert.

 

 

 

 

 

 

Die Ruppin-Grundschule hat ihren Eingang in der Offenbacher Straße, welche sich im Nebennetz befindet. Es gibt keine Erschließung der Schule zur Laubacher Straße. Das Schulgelände ist durch eine Backsteinmauer bzw. einen Erdwall und einen Zaun vom Gehwegbereich der Laubacher Straße getrennt. Im nördlichen Abflussraum der LSA befindet sich eine Ladezone, welche u. a. von Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen, genutzt wird.

 

Die Vor-Ort-Beobachtungen ergaben weiter, dass die Grundschüler stets die LSA zum Queren der Straße nutzten. Aufgrund der Sofortanforderung entstehen auch keine längeren Wartezeiten für Fußgänger. Konflikte oder gar Gefährdungen der Schulkinder konnten nicht festgestellt werden. Kritische Situationen entstanden gelegentlich durch die Ungeduld der Auto- und Radfahrenden, wenn ein Auto in zweiter Reihe hielt. Auffällig schnelle Fahrgeschwindigkeiten konnten ebenfalls nicht beobachtet werden.

 

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass der Verkehr geordnet verläuft. Gründe, die die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung zur Erhöhung der Schulwegsicherheit zwingend erforderlich machen, können nicht erkannt werden.“

 

 
 

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