Drucksache - 0940/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.03.2019 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass die Schaltung der Lichtsignalanlage an der Kyffhäuser Straße Ecke Hohenstaufenstraße so angepasst wird, dass sich die Wartezeit für Fußgängerinnen und Fußgänger deutlich reduziert, z. B. auf 30 Sekunden.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich an die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt. Von dort liegt folgende Stellungnahme vor:
„In dem übersandten Beschluss der BVV Tempelhof-Schöneberg (Drucksache 0940/XX) wird eine Verkürzung der Wartezeiten für zu Fuß Gehende an der Lichtsignalanlage (LSA) Hohenstaufenstraße (Kyffhäuserstraße) gefordert. Die Lichtsignalanlagen des Straßenzuges Hohenstaufenstraße werden koordiniert betrieben. Auf Grund dessen kann die Freigabe für die zu Fuß Gehenden an dieser Fußgängerschutzanlage nur innerhalb eines bestimmten festgelegten Zeitfensters im Schaltzyklus erfolgen, sofern eine Anforderung vorliegt. Die Dauer der Wartezeit hängt dabei vom Zeitpunkt der Anforderung ab, nämlich ob dieser nah an dem definierten Zeitfenster liegt, oder aber das Zeitfenster im ungünstigsten Fall gerade „abgelaufen“ ist und ein ganzer Umlauf gewartet werden muss. Als Umlauf wird das Zeitintervall bezeichnet, in dem jeder Verkehrsstrom einmal Grün hatte. Abhängig von der Tageszeit und dem entsprechenden Signalprogramm sind dies im ungünstigsten Anforderungsfall maximal 70 Sekunden, i. d. R. jedoch weniger. Eine Verkürzung der Wartezeit würde die Koordinierung negativ beeinflussen, insbesondere da die Abstände zu den benachbarten Anlagen hier verhältnismäßig gering sind. Rückstauerscheinungen in den Zufahrten der LSA, die einer umweltverträglichen Verkehrsabwicklung entgegenstehen, wären die Konsequenz. Die Steuerung der Verkehrsströme an Lichtsignalanlagen stellt in der Regel einen Kompromiss dar, der versucht, allen Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden. Ein Optimum für den Einzelnen ist dabei kaum zu erzielen.
Bezugnehmend auf die obigen Erläuterungen wird derzeit von der Änderungen der LSA-Steuerung abgesehen. Ich bitte hierfür um Ihr Verständnis.“ |
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