Drucksache - 0741/XX  

 
 
Betreff: Kontrolle im Radverkehr erhöhen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.05.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
20.06.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Beratung
23.08.2018 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.09.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.02.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.09.2018 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die Kontrollen von Radfahrerinnen und Radfahrern im Jahr 2018 zu erhöhen.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Ordnungsamt will das friedliche Miteinander und die Lebensqualität unseres Bezirkes für alle seine Bürgerinnen und Bürger, motorisiert oder nicht, fördern, erhalten und verbessern. Für den Erfolg bei diesen Aufgaben ist es allerdings unerlässlich, dass auch ein Umdenken sowie eine Änderung der Verhaltensweisen der Mitmenschen erfolgt. Denn ein ordnungsbehördliches Eingreifen der hiesigen Dienstkräfte ist nur punktuell möglich.

Im Rahmen der verfügbaren Personalstärke erfolgen immer wieder entsprechende Kontrollen; statistisch wurden die Ergebnisse nicht gesondert erfasst. Umfassendere Kontrollen sind aufgrund der bestehenden Auftragslage im Verhältnis zur Personalstärke und beispielsweise der Wünsche nach Tätigwerden aus dem parlamentarischen Raum betreffend weitere Sachverhalte leider nicht möglich.

Hinzu kommen rechtliche Einschränkungen, wie beispielsweise die Nichtermächtigung dazu, die Personalien bei Kontrollen wirksam einfordern zu können (hierzu muss die Polizei gerufen werden, wenn sich die Bürgerin oder der Bürger weigern). Die Einnahme von Verwarnungsgeldern in bar ist mit sehr hohen Hürden belegt, so dass im Allgemeinen diese mündlich, und damit weniger nachhaltig, erfolgen müssen.

 

 

 
 

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