Drucksache - 0601/XX  

 
 
Betreff: Aufstellung einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter_Innen am Oberver-waltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Geschäftsjahre 19.08.2018 bis 18.08.2023
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.02.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
05.03.2018 
Fortsetzung der 17. öffentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 20.02.2018

Das Bezirksamt bittet zu beschließen:

 

Die in der Anlage aufgeführten Personen werden in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für die Geschäftsjahre 19.08.2018 bis 18.08.2023 aufgenommen.

 

Begründung:

 

 

Nach § 28 i.V.m. § 185 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) stellen die Kreise und die kreisfreien Städte - in Berlin die Bezirke - in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter auf.

 

Für die Aufnahme in die Listen ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, erforderlich.

 

Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat die Zahl der Personen, die in diese Vorschlagsliste aufzunehmen sind, auf 24 festgesetzt.

 

Es können 24 Personen (davon 9 Frauen) benannt werden, die erforderliche Mindestzahl konnte somit erreicht werden.

 

Eine vorläufige Prüfung der benannten Bewerberinnen und Bewerber durch den Fachbereich Bürgeramt - Bezirkswahlamt hat keine Hinderungsgründe für die Übernahme dieses Ehrenamtes nach den §§ 20 und 22 VwGO ergeben.

 
 

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