Drucksache - 0570/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob vorgezogene Aufstellflächen für den Fahrradverkehr an Kreuzungen mit einer Länge von nur 1,50 Metern zum Haltestreifen des motorisierten Verkehrs ausreichend sind, damit dort stehende Fahrradfahrende in das Sichtfeld von Lkw-Fahrern (bis 40 t) gelangen.
Besondere Beachtung bei der Prüfung sollen jene Kreuzungen erfahren, bei denen die Einrichtung eines sog. „Fahrradschutzstreifens“ zu einer Verringerung des Querschnitts der Fahrspur des Autoverkehrs geführt hat, weil hier der Abstand des Fahrradverkehrs zum Lkw-Verkehr sehr gering ist.
Sollte die Prüfung ergeben, dass Fahrradfahrende auf vorgezogene Aufstellflächen von nur 1,50 Metern Abstand sich im nicht im Sichtfeld des Lkw-Fahrers (bei Fahrzeugen bis 40 t und einer entsprechend hohen Position des Fahrersitzes) befinden, wird dem Bezirksamt empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass umgehend geeignete Maßnahmen umgesetzt werden, um diese lebensgefährlichen Situationen zu entschärfen.
Geeignete Maßnahmen sollten sein:
A) Verlängerung der vorgezogenen Fahrradaufstellflächen durch Zurücksetzen des Haltestreifens für den motorisierten Verkehr. Die gleichzeitige Einrichtung eines „aufgeweiteten Radaufstellstreifens“ wird empfohlen.
B) An den Kreuzungen, an denen diese Maßnahme nicht möglich sind, möge der Verkehr von Lkw der Größe, bei denen die „vorgezogenen Fahrradaufstellflächen“ nicht einsehbar sind, untersagt werden.
C) Die Einrichtung einer getrennten Ampelschaltung für den Fahrrad- und den motorisierten Verkehr.
Der BVV ist bis zur Sommerpause zu berichten.
Begründung:
Manche gut gemeinten Maßnahmen zur Radverkehrssicherheit sind vollkommen wirkungslos – andere könnten sogar gefährlich sein. Nicht nur an der Kreuzung Kolonnen- /Hauptstraße ist eine sog. „vorgezogene Fahrradaufstellfläche“ eingerichtet worden, die lediglich einen Abstand von 1,50 Meter zum Haltestreifen des motorisierten Verkehrs gewährt. Wenn Fahrradfahrende auf diesem 1,50-Meter vorgezogenen Streifen sich nicht im Sichtfeld eines erhöht sitzenden Lkw-Fahrers befänden, hätten wir eine extrem gefährliche Situation: Der Lkw-Fahrer sieht die Fahrradfahrenden nicht - die Fahrradfahrenden bemerken den Lkw, der ja nicht neben, sondern kurz hinter ihnen steht, nicht. Beide fahren nichts ahnend los...
Verschärft wird diese Situation noch, wenn der Querschnitt der Fahrbahn durch den Fahrradschutzstreifen so schmal geworden ist, dass ein Lkw einen Teil des Fahrradschutzstreifens mit benutzen muss.
Da es im Bezirk eine Vielzahl dieser oben beschriebenen Verkehrssituationen gibt, sollte die tatsächliche Gefahrenlage abgeklärt werden. |
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