Drucksache - 0560/XX  

 
 
Betreff: Reduzierung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 7-37Bf um eine Teilfläche des Grundstücks Ankogelweg 95 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
14.03.2018 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.02.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme
7-37BF_PL_2018_neuergelt_A3_geändert
7-37BF_PL_2018_redu_Plan_A3 (2)

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat in seiner Sitzung am 30.01.2018 beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans 7-37Bf um eine Teilfläche des Grundstücks Ankogelweg 95 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Mariendorf zu reduzieren.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7-37Bf umfasst nunmehr Teilflächen zwischen Titlisweg, Mariendorfer Damm, Christuskirchhof, Floningweg, Hundsteinweg, Bezirksgrenze zum Bezirk Neukölln, Buckower Chaussee, Richard-Tauber-Damm, Säntisstraße, Hossauerweg, Benzstraße und Daimlerstraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteile Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade.

 

Begründung:

 

Die Teilfläche des Grundstücks Ankogelweg 95 ist dem Grundstück des kombinierten Frei- und Hallenbades Mariendorf zugehörig. Mit der gleichzeitigen Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 7-88 mit dem Ziel, auf diesem Standort ein Multifunktionsbad zu errichten, ist nunmehr die Reduzierung des Geltungsbereiches des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes 7-37Bf erforderlich.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Es werden keine erwartet.

 

Mitteilungsverfahren

 

Mit Schreiben vom 27.10.2017 wurden die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg gemäß § 5 AGBauGB über die geplante Reduzierung des Bebauungsplanes informiert. Bedenken wurden keine vorgetragen.

 

Rechtsgrundlagen

 

-   Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) 

-   Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057)

-   Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692)

 

 
 

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