Drucksache - 0559/XX  

 
 
Betreff: Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-66VE für das Grundstück Bautzener Straße 21-24/Yorckstraße 55-56A sowie eine Teilfläche des Grundstücks Bautzener Straße 20 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Seltz, Axel
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Erledigung
21.02.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
14.03.2018 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme
7-66VE-Festsetzungsbegründung
BautzenerStr_BPlan_Deckblatt Überlagerung_01-11-2017 komp gezeichnet
Beschlussempfehlung

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

der sich aus der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB ergebenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-66VE vom 22. Juni 2016 mit Deckblatt vom 15. November 2017 nebst Begründung inkl. Abwägung (Anlage 1) sowie den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-66VE (Anlage 2) wird beschlossen.

 
 

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