Drucksache - 0527/XX  

 
 
Betreff: Keinen dauerhaften Sperrmüll-Abstellplatz am Crellemarkt entstehen lassen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Beratung
22.02.2018 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt vertagt   
22.03.2018 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.01.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Kenntnisnahme
27.09.2018 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.04.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
29.08.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 18.04.2018 folgenden Beschluss:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, dafür Sorge zu tragen, dass die Fläche des ehemaligen Imbisses „Zum Eumel“ auf der Ecke Crellestraße (Crellemarkt) /  Großgörschenstraße umzäunt oder als Grünfläche erschlossen wird.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Grundstück auf dem sich der ehemalige Imbiss „Zum Eumel“ befunden hat, gehört nicht zum Fachvermögen des Bezirksamtes, sondern ist Gelände der Deutschen Bahn Netz AG. Insofern hat der Bezirk keine Möglichkeit der direkten Einflussnahme zur Verwertung des Grundstückes. Eine Umzäunung oder Erschließung als Grünfläche könnte lediglich bei der Deutschen Bahn Netz AG angeregt, jedoch nicht erzwungen werden.

 
 

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