Drucksache - 0484/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, die haushaltsrechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die Dienststellen der Haupt- und Bezirksverwaltungen Fahrzeuge mit alternativen, umweltfreundlichen Antrieben, z.B. Elektroautos, anschaffen können.
Der BVV ist bis zum 31.03.2018 zu berichten. Begründung: Die Forderungen und Wünsche an das Bezirksamt, bei Neuausschreibungen von Leasingverträgen Elektrofahrzeuge für den Fuhrpark bspw. des Ordnungsamtes anzuschaffen, scheiterten letztlich an der Vorgabe des Wirtschaftlichkeitsgebots aus der Landeshaushaltsordnung, die für diesen Fall auch keine Ausnahme von der Regel vorsieht. Dies ist im Ergebnis paradox, da die Politik von den Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen selbst fordert, dass diese vermehrt (unwirtschaftlichere) Elektrofahrzeuge statt Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor anschaffen sollen. Doch ausgerechnet dort, wo sie mit gutem Beispiel vorangehen könnte, zieht sie sich auf haushaltsrechtliche Vorschriften zurück mit dem Verweis, dass E-Fahrzeuge in Anschaffung und Unterhalt teurer seien als solche mit Verbrennungsmotor. Es verwundert, dass diejenigen, die Wasser predigen, Wein trinken. Dort, wo der Staat selbst direkt etwas dafür tun könnte, Klimaziele zu erreichen, muss er auch den nötigen politischen Willen an den Tag legen und die eigenen haushaltsrechtlichen Vorgaben ändern, statt zu lamentieren und mit dem Finger auf andere zeigen, die angeblich nicht fortschrittlich genug seien. |
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