Drucksache - 0482/XX  

 
 
Betreff: Online-Beantragung für Bewohnerparkausweise in Tempelhof-Schöneberg ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
13.12.2017 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
10.04.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Kenntnisnahme
28.02.2019 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt vertagt   
23.05.2019 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
0482_XX CDU Änderungsantrag_Bewohnerparkausweise_0482
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 13.12.2017 folgenden Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg empfiehlt dem Bezirksamt sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, nach Möglichkeit bis zum Start der neuen Parkraumbewirtschaftungszone „Schöneberger Norden“ die Online – Beantragung für Bewohnerparkausweise zu ermöglichen. Bürgerinnen und Bürger sollen dann einen Bewohnerparkausweis online über das Serviceportal „service.berlin.de“ beantragen können, der dann medienbruchfrei durch die Verwaltung bearbeitet und beschieden werden kann.

Begründung:

Heutige technische Möglichkeiten lassen einen vielfältigen rechtskonformen Ersatz von Formerfordernissen zu. Ziel des Senats im Zuge der „ServiceStadt Berlin“ ist es, Formerfordernisse (z.B. persönliches Erscheinen und Unterschrift) auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren und dabei durch Berücksichtigung zugelassener technischer Möglichkeiten die Regelungen auf den tatsächlichen Regelungszweck zu reduzieren.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Bürgerinnen und Bürger, die in einer parkraumbewirtschafteten Zone wohnen, können den Erstantrag auf Erteilung einer sogenannten Vignette online beantragen. Der entsprechende Link ist auf der Seite von berlin.de bei der Dienstleistung Anwohnerparkausweis hinterlegt.

Als Voraussetzung muss der oder die Antragsteller_in lediglich im Service-Konto Berlin registriert sein. Damit können Bürgerinnen und Bürger sämtliche angebundenen Online-Dienste nutzen. Den jeweiligen Sicherheitsanforderungen bei der Abwicklung der Online-Dienste wird durch verschiedene Sicherheitsstufen im Service-Konto Berlin Rechnung getragen.

 
 

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