Drucksache - 0469/XX  

 
 
Betreff: Bauvorhaben Barbarossadreieck, Martin-Luther-Straße 48-50 / Speyerer Straße 26-28
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Antrag auf BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
09.05.2018 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
11.07.2018 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
13.12.2017 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
18.04.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag auf Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 13.12.2017 folgenden Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV begrüßt das in der 9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 11.10.2017 vorgestellte Bauvorhaben Barbarossadreieck, Martin-Luther-Straße 48-50 / Speyerer Straße 26-28 in der dargestellten städtebaulichen Ausprägung mit einer Höhenentwicklung von bis zu zwölf Geschossen.

 

Die BVV empfiehlt dem BA, die weiteren Schritte zur Einleitung des dazu nötigen (ggf vorhabenbezogenen) Bebauungsplans vorzunehmen.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sollen neben anderen städtebaulichen Zielen die Bereitstellung von Flächen für soziale Projekte und eine Verbesserung der Aufenthalts- und Freiraumqualität im Bereich Barbarossastraße und Speyerer Straße als Ziele verfolgt werden.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

 

Weitere Schritte zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind bereits durch das Bezirksamt vorgenommen worden. Durch Abstimmung des Eigentümers der Fläche und dem Stadtplanungsamt liegt ein Projekt zugrunde, das der Grundstückseigentümer realisieren möchte. Dafür hat der Eigentümer einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 BauGB gestellt. Das Projekt scheint geeignet der städtebaulichen Entwicklung des Gebietes gerecht zu werden. Es ist eine Höhenentwicklung von 12 Geschossen in Form eines markanten Bürogebäudes mit Ladenflächen im Erdgeschoss sowie eine Ergänzung der bereits bestehenden Wohnbebauung vorgesehen.

 

Im  Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sollen auch Flächen für soziale Projekte geschaffen werden. Der Vorhabenträger hat sich bereit erklärt diese zur Verfügung zu stellen. Ein erster Kontakt mit einem sozialen Träger wurde aufgenommen. 

Der Vorhabenträger teilt das Interesse des Bezirkes im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens einen qualifizierten Grün- und Freiflächenplan zu erarbeiten. Ziel ist unter anderem unter Einbeziehung des Straßen- und Grünflächenamtes die Verbesserung der Aufenthalts- und Freiraumqualität im Bereich der Barbarossastraße und der Speyerer Straße.

 

Als nächster Schritt ist für April 2018 der Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geplant. Das Mitteilungsverfahren gemäß § 5 AGBauGB ist bereits abgeschlossen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie die Gemeinsame Landesplanung Berlin Brandenburg sind über die beabsichtigte Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 7-93 VE für das Gelände zwischen Speyerer Straße, Martin-Luther-Straße und Barbarossastraße informiert und haben ihre Stellungnahme dazu abgegeben. Es wurden keine Bedenken zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geäußert.

 
 

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