Drucksache - 0455/XX  

 
 
Betreff: Sichere Querung am Südwestkorso
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:ErsatzantragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.11.2017 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Beratung
29.01.2018 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.02.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.02.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Kenntnisnahme
25.03.2019 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

 

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.02.2018 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass am Fußgängerüberweg Südwestkorso Ecke Taunusstraße Maßnahmen ergriffen werden, um die markierten Sperrflächen beidseitig von widerrechtlich parkenden Kraftfahrzeugen freizuhalten. Möglich wäre das z. B. durch die Aufstellung von Blumenkübeln.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt strebt an, dass die markierten Sperrflächen als Gehwegvorstreckungen baulich angelegt werden und hat das Vorhaben in sein Planungs- und Bauprogramm für die Jahre 2019/20 aufgenommen. Eine Finanzierung aus dem Fußverkehr-Querungshilfen-Programm der SenUVK hat das Bezirksamt dort beantragt. Sollte zeitnah eine Mittelzusage von der SenUVK eingehen, könnte die technische Planung beginnen und nachfolgend vsl. im Frühjahr 2020 mit der Bauausführung begonnen werden.

 

 
 

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