Drucksache - 0439/XX  

 
 
Betreff: Vandalismus konsequent bekämpfen – straf- und zivilrechtlich!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUDie Fraktion der CDU
Verfasser:Herr Dittmar, DanielSteuckardt, Matthias
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.10.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
01.11.2017 
Fortsetzung der 13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Falle von Beschädigungen öffentlichen Eigentums grundsätzlich Strafanzeige zu erstatten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.

 

Über die einzelnen Fälle ist der BVV jährlich unter Angabe der relevanten Informationen zu berichten.

 

 

Begründung:

Die mutwillige Beschädigung bzw. sogar Zerstörung von öffentlichem Eigentum stellt ein erhebliches Problem in Tempelhof-Schöneberg dar. Dadurch wird nicht nur das Stadtbild verschandelt und die Attraktivität herabgesetzt, sondern auch die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Einrichtungen eingeschränkt. Eine konsequente straf- und zivilrechtliche Verfolgung ist ein wichtiger Baustein, um der zunehmenden Gleichgültigkeit gegenüber öffentlichem Eigentum zu begegnen. Im Übrigen sollte es für Träger öffentlicher Gewalt eine Selbstverständlichkeit sein, Straftäter in jeglicher möglichen und sinnvollen Hinsicht zur Verantwortung zu ziehen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen