Drucksache - 0106/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.02.2017 folgenden Beschluss:
„Das Bezirksamt wird ersucht, soziale Mieterberatungen nach dem Vorbild des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg in Schöneberg, Tempelhof und im Quartiersbüro W40 einzurichten. Neben dem Angebot einer allgemeinen und sozialen Mieterberatung wie Hilfe und Unterstützung bei der Inanspruchnahme ihrer Rechte, bei Instandsetzungsmaßnahmen, Modernisierungen, exorbitanten Mieterhöhungen, Verkauf oder auch drohender Zwangsräumung, sollen auch zeitnah besondere Angebote für jene Mieter_innen angeboten werden, deren Wohnungen den Status als Sozialwohnungen verlieren bzw. bereits verloren haben und die in Zukunft § 558 BGB unterliegen.
Das Bezirksamt wird außerdem ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auch die städtischen Wohnungsgesellschaften in den Fällen der oben erwähnten Mietrechtsänderungen mit eigenen Beratungsangeboten die Mieter_innen umfassend über ihre Rechte informieren. Insbesondere sollte hierbei auf die Möglichkeiten von Mietzuschüssen nach § 2 des Wohnraumversorgungsgesetzes Berlin hingewiesen werden.“
Das Bezirksamt teilt hierzu in Ergänzung des Zwischenberichts vom 12.09.2017 mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Durch das Bezirksamt wurde – unterstützt durch Mittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen – ein bezirksweites Angebot von zivilrechtlicher Mieterberatung sowie von allgemeiner unabhängiger Sozialberatung an vier Standorten im Bezirk geschaffen.
Mit der Umsetzung der Beratung wurden die auf diesem Feld sehr erfahrenen Träger AG SPAS e.V. sowie gesoplan GmbH, beauftragt. Seit Juni 2019 haben alle Träger ihre Beratungstätigkeit aufgenommen. Um kurze Wege zu den Angeboten für alle Bürger_innen im Bezirk zu ermöglichen, finden die Beratungen dezentral an vier verschiedenen Beratungsstandorten statt. Die aktuelle Förderung ist bis zum Jahresende 2019 gesichert, eine Weiterführung in den Folgejahren ist jedoch vorgesehen.
Die zivilrechtliche Beratung beinhaltet unter anderem die Fragestellungen zu Mietverträgen, Mieterhöhungen, Betriebskosten, Kündigungsschutz, Erhaltungsrecht, Mietpreisbremse.
Die soziale Mieterberatung bietet allen Ratsuchenden, Beratung und Unterstützung bei Anträgen wie zum Beispiel Wohnberechtigungsschein, Mietzuschuss im Sozialen Wohnungsbau, Wohngeld, Härteeinwand bei Modernisierung und Weiteres. Sie kann daher ein wichtiger Schlüsselfaktor bei der Bewältigung von sozialen Problemen und individuellen Notlagen sein.
In der zweiten Jahreshälfte sind zudem Informationsveranstaltungen zu mietrechtsspezifischen Themen für alle interessierten Bürger_innen geplant.
Nachfolgen die Adressen und Beratungszeiten der vier verschiedenen Standorte im Bezirk:
Mieterberatung in Schöneberg Nord, Schöneberg Süd, Friedenau (AG SPAS e.V.) Geschäftsstelle, AG SPAS e.V.; Großgörschenstr. 39, 10827 Berlin Mo: 15.00 – 17.00 Uhr (Mietrechtsberatung durch Rechtsanwälte des Berliner Mietervereins)
Sozialberatung: Di: 10.00 – 13.00 Uhr und Do: 13.30 – 16.30 Uhr
Mieterberatung in Tempelhof, Mariendorf (gesoplan gGmbH) Nachbarschafts- und Selbsthilfezentrum in der ufaFabrik e.V.; Viktoriastr. 13, 12105 Berlin Mo: 15.00 – 19.00 Uhr (ab 17.30 – 19.00 Uhr mit Rechtsanwalt) Di: 17:30 – 19.00 Uhr (mit Rechtsanwalt)
Mieterberatung in Marienfelde (AG SPAS e.V.) BENN Büro; Marienfelder Allee 107, 12277 Berlin Di: 15.00 – 17.00 Uhr (Mietrechtsberatung durch Rechtsanwälte des Berliner Mietervereins)
Sozialberatung: Fr: 15.00 – 18.00 Uhr
Mieterberatung in Lichtenrade (AG SPAS e.V.) Waschhaus Lichtenrade; Großziethener Str. 94, 12309 Berlin Sozialberatung: Fr: 10.00 – 13.00 Uhr
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |