Drucksache - 0380/XX  

 
 
Betreff: Raserei in der Bülow- und Kleiststraße endlich stoppen,
die Straßenverkehrsordnung gilt auch im Ortsteil Schöneberg!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.09.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
17.01.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.09.2017 folgenden Beschluss:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Bereich des Straßenzuges Bülowstraße/Kleiststraße regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen und allgemeine Verkehrskontrollen durchgeführt werden. Dabei sind auch die Einrichtung stationärer Blitzgeräte sowie insbesondere die Geschwindigkeitsüberwachung in den Abend- und Nachtstunden anzustreben.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die Zuständigkeit für Geschwindigkeitsüberwachungen liegt bei der Polizei, weswegen der o.g. Beschluss nicht vom Bezirksamt umgesetzt werden konnte. Um dem Beschluss Geltung zu verschaffen, wurde die Senatsverwaltung für Inneres und Sport um Unterstützung gebeten. Die vor kurzem eingegangene dortige Stellungnahme lautet wie folgt:

 

Eine Verkehrsunfallanalyse für den genannten Straßenzug hat für den Zeitraum vom 01. Oktober 2015 bis zum 30. September 2017 ergeben, dass sich dort sieben Verkehrsunfälle aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeiten ereignet haben, die in keinem Zusammenhang mit „Rasern“ standen – beispielhaft stürzte ein Kraftradfahrer auf verunreinigter Fahrbahnoberfläche, ein Radfahrer verlor die Kontrolle über sein Fahrrad und ein Busfahrer bog zu schnell ab.

 

Durch die Polizei Berlin sind im vorgenannten Zeitraum insgesamt 29 Einsätze zur Geschwindigkeitsüberwachung in der Bülowstraße und 76 Einsätze in der Kleiststraße durchgeführt worden. Die Überschreitungsrate lag mit 2,05% in der Bülowstraße bzw. 2,94 in der Kleiststraße deutlich unter den Durchschnittswerten vergleichbarer Straßen im Berliner Stadtgebiet. Die überwiegende Zahl der registrierten Verstöße lag im Bereich eines Verwarnungsgeldes (bis 20 km/h Überschreitung).

 

Vor dem Hintergrund der obigen aktuellen Erkenntnisse wird weiterhin keine Notwendigkeit erkannt, die Überwachungsmaßnahmen zu intensivieren. Ursächlich hierfür sind auch bisher ausgebliebene Beobachtungen und Feststellungen zum Phänomen der sogenannten Profilierungsfahrten und Autorennen durch die örtlich zuständigen Dienststellen.

 

Weil auch die Entscheidung zur Errichtung stationärer Überwachungsanlagen insbesondere in Abhängigkeit zur Verkehrsunfall- und Deliktslage steht, kann eine solche zumindest gegenwärtig im Rahmen der notwendigen Priorisierung nicht getroffen werden.

Selbstverständlich wird die Polizei Berlin den Straßenzug auch zukünftig angemessen in die polizeiliche Verkehrsüberwachung einbeziehen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen