Drucksache - 0375/XX  

 
 
Betreff: Straßenprostitution in Bereich Kurfürstenstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUDie Fraktion der CDU
Verfasser:1. Herr Olschewski, Ralf
2. Herr Zander, Christian
Steuckardt, Matthias
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beantwortung
20.09.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
Große Anfrage 0375_XX Straßenprostitution im Bereich Kurfürstenstraße

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Teilt die Bezirksbürgermeisterin die Ansicht ihres Bezirksbürgermeisterkollegen aus Mitte, Stefan von Dassel (Grüne), dass sich die Straßenprostitution rund um die Kurfürstenstraße in den vergangenen Jahren immer weiter verändert hat und sich immer nachteiliger auf die dort lebenden und arbeitenden Menschen und auf die Gestaltung des öffentlichen Raums auswirkt?

 

  1. Sieht das Bezirksamt die Vorschläge nach Verbot oder Teileinschränkung der Straßenprostitution als Grundlage für eine künftige Zusammenarbeit beider Bezirke bei der Problemzone Kurfürstenstraße an?

 

  1. Welche Maßnahmen mit welcher Zielrichtung und mit welchem Resultat hat das Bezirksamt seit 2014 unternommen, um der unter 1. geschilderten und sich auch örtlich immer mehr ausweitenden Entwicklung entgegenzutreten? Auf welche Zielgruppe richtet das Bezirksamt mit welchen Aktivitäten sein Augenmerk?

 

  1. Welchen neuen Ansatz soll die von der Bezirksbürgermeisterin angeregte Gründung eines Runden Tisches beinhalten, und weshalb geschieht dies erst jetzt, obwohl die Entwicklung des Gebiets offensichtlich ist? Inwieweit wird die Anwohnerschaft beim Runden Tisch einbezogen?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es außer in Rostock und Berlin in keiner weiteren Großstadt Deutschlands möglich ist, ohne örtliche und zeitliche Einschränkung der Straßenprostitution nachzugehen? Weshalb glaubt das Bezirksamt, dass eine in allen Großstädten und Gemeinden bewährte Anwendung von Regelungen zu Sperrgebieten und Sperrzeiten sich ausgerechnet in Berlin nicht umsetzen lasse?
 
 

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