Drucksache - 0355/XX  

 
 
Betreff: Prälat Schöneberg – Neubau contra Mausoleum
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
13.09.2017 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
08.11.2017 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.07.2017 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
13.12.2017 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
26.08.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
09.09.2020 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung- Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) vertagt   
14.10.2020 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Besucher_innen bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 13.12.2017 folgenden Beschluss:
„Die BVV ersucht das Bezirksamt, in Verfolgung des BVV-Beschlusses „Wohnbaupotentiale auf Discountergrundstücken“ (Drs. 0115/XX) das städtebaulichen Ziel Errichtung von Geschosswohnungsbau sowie Beibehaltung und Optimierung des Einzelhandelsstandorts unter Einbeziehung des Grundstückseigentümers (Lidl) zügig weiter zu konkretisieren und vorbehaltlich einer Meinungsbildung im Stadtentwicklungsausschuss in ein (vorhabenbezogenes) Bebauungsplanverfahren münden zu lassen.

Gegenstände der Konkretisierung sollen die folgenden Gesichtspunkte sein:
- das Wohnungsbaupotenzial
- die Stabilisierung der Einzelhandelsfunktion der Hauptstraße
- Einpassung in die Denkmallandschaft rund um die Dorfaue Schöneberg
- Bewertung des Denkmalwerts der erhaltenen Substanz des ehemaligen Prälat
- Schöneberg im Kontext der städtebaulichen Entwicklung
- Verkehrssituation in der Haupt- und Feurigstraße
- Wegebeziehungen zwischen Haupt- und Feurigstraße
- Bewahrung des Wohncharakters der Feurigstraße
- Folgen für die städtische Infrastruktur (Schule, Kinderbetreuung, Jugend- und Seniorenangebote)

Das bezirkliche Grundstück, das heute der Durchwegung dient, ist in die Betrachtungen mit einzubeziehen. Die Funktionalität Durchwegung ist bei Wahrung oder Verbesserung der Aufenthaltsqualität an dieser oder anderer Stelle des Gesamtareals beizubehalten.“

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Das Grundstück Hauptstraße 122 liegt planungsrechtlich im Geltungsbereich des Baunutzungsplans. Dieser weist das Grundstück als "Gemischte Baufläche in der Baustufe III/3" aus.

Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist der städtebauliche Umgang mit dem ehemaligen Prälat Schöneberg. Das Bezirksamt hat deshalb das Landesdenkmal angeschrieben und um Bewertung des Denkmalwertes der erhaltenen Substanz des ehemaligen Prälat Schöneberg gebeten.

Das Landesdenkmalamt teilte dem Bezirksamt in einem Antwortschreiben vom 8.5.2018 mit, dass sie - auch nach erneuter Überprüfung - bei ihrer bisherigen Einschätzung bleiben. Demnach ist die „geschichtliche und wissenschaftliche Bedeutung“ des Prälat Schönebergs, trotz der zunehmenden Verwahrlosung und der fehlenden Pflege, „absolut eindeutig“. Ergänzend weist das LDA daraufhin, dass „die im Druck befindliche Denkmaltopographie die Bedeutung dieses wichtigen, geschichtlichen Ortes für Schöneberg mit über einer DIN A4 Seite (würdigt)“. Abschließend wird an den Bezirk appelliert, den Eigentümer aufzufordern, „alles zu unternehmen, das Denkmal langfristig zu erhalten“.

Da erkennbar somit der Erhalt der (noch) vorhandenen Substanz des ehemaligen Prälat Schöneberg im Interesse der Allgemeinheit (nach den Ausführen des LDA besitzt das Denkmal eine geschichtliche, wissenschaftliche, künstlerische und städtebauliche Bedeutung) liegt, ist eine andere städtebauliche Entwicklung nicht möglich.

Das Stadtentwicklungsamt ist jedoch in unregelmäßigen Abständen mit dem Eigentümer (Firma Lidl) im Gespräch. Dabei wird auch immer eine mögliche Nachnutzung des ehemaligen Prälat Schöneberg thematisiert. Allerdings ergaben diese Gespräche bisher keine - im Sinne der Drucksache - verwertbaren Ergebnisse.

Im Rahmen des bezirklichen SIKo wurde das Grundstück Hauptstraße 122 mit einer Flächengröße von 11.586m² als "Fläche der Kategorie IV" identifiziert. Dies bedeutet, es handelt sich um ein Grundstück im Privatbesitz, auf denen das Planungsrecht für die vorgeschlagene Nutzung noch zu schaffen ist. Das SIKo führt als Nutzungsvorschlag aus: "Jugendfreizeiteinrichtung mit Wohnheim, Lehrlingsbetreuung in Kombination mit kulturellen Einrichtungen durch Aufstockung der Lidl-Kaufhalle - Ideen für die Aufstockung: Ateliers, VHS Musikschule, Bibliothek." Abschließend bemerkt das SIKo, "in Kombination mit dem Lidl-Gelände als Kulturstandort Schöneberg - die Lidl-Fläche müsste angekauft werden."

 

Ein Planerfordernis gem. § 1 (3) BauGB kann nicht begründet werden, zumal die angedachten Nutzungen im Rahmen des geltenden Planungsrechts zulässig wären.

 

 
 

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