Drucksache - 0270/XX  

 
 
Betreff: Tarifanpassung in der freien Jugendarbeit vornehmen und nachhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Beratung
05.09.2018 
21. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Beantwortung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.06.2018 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
25.04.2018 
14. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
23.05.2018 
15. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses (offen)     
27.06.2018 
16. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt     
22.08.2018 
17. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)     
Hauptausschuss Kenntnisnahme

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21. Juni 2017 folgenden Beschluss:

 

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass eine Tarifanpassung für die freien Träger umgesetzt wird. Die von SenFin in Aussicht gestellte Anpassung um 8% soll zweckgebunden eingesetzt werden. Tarifanpassungen sollen zukünftig bei entsprechender Haushaltslage jährlich vorgenommen werden.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Im Haushaltsjahr 2018 wurde eine tarifliche Anpassung von Zuwendungsempfängern bei den freiwilligen Leistungen in Höhe von 2,35% bezogen auf 80 %igen Personalkostenanteil im Plafond berücksichtigt (siehe 1. Fortschreibung der Globalsumme 2018/2019 SenFin vom 10.07.2017). Im Rest T-Teil wurde eine Steigerung von 1,5% in den Plafond gegeben:

 

Das Bezirksamt macht in seinen Stellungnahmen zu den Zuweisungsschreiben (Plafonderhöhungen) sowie zu den Basiskorrekturtatbeständen seit Jahren darauf aufmerksam, dass diese Steigerung weder die tatsächlichen tariflichen Steigerungen, noch den seit Jahren aufgelaufenen Tarifrückstand deckt. Mit der Haushaltsplanaufstellung 2018 2019 hat sich das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg daher entschieden, aus den zu erwartenden Budgetgewinnen des T-Teils darüber hinausgehende Tarifanpassungen für die geförderten freien Träger so vorzunehmen, dass von einer Angleichung an die Tarifsituation im öffentlichen Dienst ausgegangen werden kann. Zugleich erhielten die Träger auch die Möglichkeit, erhöhte Sach- und Betriebskosten in den Ansatz zu bringen.

 

Somit konnten im Jahre 2018 gegenüber 2017 die in der Tabelle (Seite 1 und 2) dargestellten tariflichen Anpassungen im Bereich der Förderung der Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) vorgenommen werden. Die tariflichen Anpassungen erfolgten hierbei entsprechend der jeweiligen Situation in den einzelnen Projekten bzw. Trägern. Insgesamt ergab sich eine tarifliche Steigerung um 10,23 % im Bereich der regionalen Förderung und von 12,73 % im Bereich der überregionalen Förderung. Zugleich wurden die vom Jugendhilfeausschuss angeregten Standardanpassungen für die ersten Projekte von freien Trägern ermöglicht. Daraus ergibt sich eine Gesamtsteigerung im Bereich der Förderung der freien Jugendarbeit in Höhe von 38,4 % bei den überregionalen Projekten und von 13,9 % bei den regionalen Projekten.

 

Vergleichbare Anpassungen wurden auch im Bereich der Projekte der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) und im Bereich der Familienförderung (§ 16 SGB VIII) vorgenommen.

 

Insgesamt ergibt sich im Vergleich 2017 zu 2018 eine Steigerung der Förderung §§ 11 und 13 SGB VIII von 2.797.954€ auf 3.177.202 € (Steigerung 11,94 %). Für die Familienförderung wurden 2017 295.000 € bereitgestellt und im Haushalt 2018 441.500 € (somit eine Steigerung um 33,18 %).

 

Für die kommenden Jahre stellt die Senatsverwaltung für Finanzen in Aussicht, die tariflichen Anpassungen im Bereich der freiwilligen Leistungen fortzusetzen. Das Bezirksamt geht davon aus, dass mit dieser angekündigten Plafonderhöhung und den sich aus den in 2018/19 vorgenommenen bezirklichen Anpassungen spätestens für den Haushalt 2020/21 eine Erhöhung des bereitgestellten T-Rest-Budgets im Umfang der jeweiligen tarifliche Steigerung darstellt. Entsprechende Vorsorge sollte auch durch die Umsetzung des geplanten Jugendförderergesetzes gesichert werden.

 

Mit den JHA-Beschlüssen zur Standardanpassung und zur Umsetzung von Maßnahmen gemäß der Jugendhilfeplanung (Experimentierfond) kann es darüber hinaus in den nächsten Jahren schrittweise gelingen, eine den sachlichen und personellen Standards entsprechende Ausstattung von Einrichtungen und Projekten in freier Trägerschaft zu gewährleisten.

 

Bezüglich der tariflichen Anpassung ist somit der Beschlussinhalt durch Verwaltungshandeln erledigt.

 

 

 
 

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