Drucksache - 0218/XX  

 
 
Betreff: Ehemaliger Güterbahnhof Tempelhof
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
14.06.2017 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
12.07.2017 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
13.09.2017 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung gegenstandslos   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.05.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
14.09.2018 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.09.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
29.08.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
14.11.2018 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.09.2017 folgenden Beschluss:

„Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen des Landes zu prüfen, ob das bislang für den Standort des ehem. Güterbahnhofs Tempelhof vorgesehene Konzept eines City-Logistik-Terminals als Umschlagpunkt Schiene-Straße perspektivisch noch realisiert werden kann und die Fläche weiterhin mit dieser Zweckbindung vorgehalten werden soll.

Sollte sich eine Umsetzbarkeit dieser Konzeption nicht abzeichnen, möge das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen des Landes für die Fläche alternative Nutzungsszenarien als Grundlage für weitere Entscheidungen darstellen.

Dabei soll auch geprüft werden, ob und ggfs. wie das Areal für kommunale Bedarfe übernommen und/oder für die Schaffung eines innerstädtischen Zentrums für das Handwerk (Meistermeile) genutzt werden kann und dringend benötigte Gewerberäume entstehen könnten.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Derzeit erarbeitet die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz das Integrierte Wirtschaftsverkehrskonzept (IWVK) Berlin. Das IWVK ist die spezifische Teilstrategie für den Wirtschaftsverkehr in Berlin, welche als Konkretisierung des Stadtentwicklungsplans Verkehr dient. Das derzeit gültige IWVK wurde durch den Senat beschlossen und enthielt damals auch Hinweise zum Güterverkehrssubzentrum (GVSZ) Tempelhof.

Erarbeitet wurde es in einem diskursiven Prozess unter Hinzuziehung einer Vielzahl an unterschiedlichen Interessen und Beteiligten, wie sie im komplexen Umfeld des Wirtschaftsverkehrs auftreten. Das IWVK zielt als Hauptaufgabe auf die Unterstützung der stadtverträglichen Gestaltung des Wirtschaftsverkehrs. Neben der ökonomischen verfolgt das Konzept daher insbesondere auch soziale sowie ökologische Ziele. Denn gerade sich weiter verschärfende Umweltstandards, steigende Anforderungen an die städtische Lebensqualität und die Verkehrssicherheit erfordern es, den Wirtschaftsverkehr und insbesondere den Güterverkehr vor einem Leitbild der Stadtverträglichkeit zu gestalten.

Die sich derzeit in Erarbeitung befindliche Neuauflage bildet eine Ergänzung und Konkretisierung zum sich parallel in Bearbeitung befindlichen Stadtentwicklungsplan Verkehr 2030, insbesondere unter Bezugnahme auf die konzeptionellen Aussagen zum Wirtschaftsverkehr. Ziel ist es u.a. für den kurz- und mittelfristigen Planungshorizont die bestehenden Maßnahmen und Ansätze einer Revision zu unterziehen und neue Ansätze zur effizienten und stadtverträglichen Abwicklung des Wirtschaftsverkehrs in Berlin zu identifizieren.

Im Ergebnis haben sich die am Planungsprozess beteiligten Akteure klar für den Erhalt des GVSZ- Konzepts inkl. des Standortes in Tempelhof ausgesprochen.

Auch das neue IWVK wird auf dieser, konsultativ erarbeiteten Grundlage die planerische Erhaltung und Sicherung für eine Nutzung als GVSZ einfordern.

Auf Grund der engen Abstimmung mit der sich ebenfalls in Erarbeitung befindlichen Neuauflage des StEP Wirtschaft, wurden diese Ergebnisse auch in diesen Prozess eingespeist, so dass sich die Planwerke wohl in der Aussage überdecken werden.

Nach aktuellem Sachstand sind Vorabstimmungen zwischen SenUVK und der BEHALA als Betreiber der Anlage und des Standortes eines urbanen Logistikknotens Schiene/Straße abgeschlossen. Prüfungen zu den Fragestellungen Eigentum, mögliche Einbindungen, verkehrliche Verträglichkeit und Finanzierung sind noch offen.

Nach intensiver fachlicher Prüfung sowie Abstimmung in Verbindung mit der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zur vorliegenden Fragestellung ist das folgende Ergebnis festzuhalten:

Die Fläche des ehemaliger Güterbahnhofs Tempelhof kommt für kommunale Bedarfe im Sinne der Schaffung eines innerstädtischen Zentrums für das Handwerk (Handwerkermeile) / Gewerberäume nicht in Frage.

 
 

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