Drucksache - 0248/XX  

 
 
Betreff: Mehr kostenlose Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Antrag aus dem KJPMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Beratung
31.05.2017 
5. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.06.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
20.09.2017 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag KiJuPar
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21.06.2017 folgenden Beschluss:

 

Dass es mehr kostenlose Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche gibt. Bei bestehenden Angeboten sollte es mehr Plätze geben, die kein Geld kosten, wie z.B. die Skaterbahn in der Ringstraße oder das KiJuM in der Kurfürstenstraße.

Auch gibt es viele Angebote, von denen die Leute nichts wissen. Deshalb fordere ich mehr kostenlose Plätze bei Angeboten und mehr Werbung für Angebote an Schulen.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

In den Regionen des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg gibt es insgesamt 36 Standorte der Jugendarbeit, die gemäß dem §11 SGB VIII kostenfreie und für alle Kinder und Jugendliche zugängliche Angebote zur Freizeitgestaltung anbieten. Die Standorte der Jugendarbeit, im wesentlichen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen mit festen Häusern und pädagogischem Personal, sind in der Regel so im Sozialraum platziert, dass eine möglichst breite Versorgung für Kinder und Jugendliche gewährleistet ist.

Der Zugang und die Nutzung von Angeboten in diesen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen ist  grundsätzlich kostenfrei. Lediglich bei ausgesuchten Angeboten, bspw. materialintensiven Workshops, kann es im Einzelfall dazu kommen, dass entsprechende Teilnahmebeiträge erhoben werden. Diese Kostenbeiträge sind die Ausnahme, nicht die Regel. Sie sind grundsätzlich auch nach sozialen Kriterien gering zu halten, damit niemand von Angeboten ausgeschlossen bleibt.

In dem Berliner Qualitätshandbuch für Jugendfreizeiteinrichtungen sind Standards für die Ausstattung der Jugendfreizeiteinrichtungen enthalten. Diese betreffen neben der materiellen Ausstattung auch die Personalstärke in den jeweiligen Einrichtungen. Die tatsächlich vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen der Einrichtung sind jedoch abhängig von der bezirklichen Finanzierung. Eine Minderausstattung hat insofern auch unmittelbare Auswirkungen auf das Programmangebot, da dadurch auch die möglichen Öffnungszeiten begrenzt werden.

 

 

 

 

Eine bessere Ausstattung ermöglicht eine Ausweitung von Öffnungszeiten und damit auch eine Erweiterung an kostenfreien Angeboten.

Unter den aktuellen Rahmenbedingungen orientieren sich die Öffnungszeiten an eine verlässliche Grundstruktur und an der Priorität die bisherigen kostenfreien Angebote sicher zu stellen und wenn möglich zu erweitern. Ein erster Schritt zu einer Angebotserweiterung sieht das Jugendamt in einer Gleichbehandlung von Projekten freier Träger und des kommunalen Trägers. Es ist eine vergleichbare Ressourcenausstattung von Projekten freier Träger und des kommunaler Träger geboten und wird vom Jugendamt entsprechend angestrebt. Dazu wird das Jugendamt Kriterien und Vorschläge zu einer einheitlichen Ressourcenanpassung entwickeln. Dieser Auftrag wurde bereits vom Jugendhilfeausschuss so beschlossen. Im Haushaltsentwurf 2018/19 sind erstmals Mittel für eine Standardanpassung vorgesehen. Zudem soll das Bezirksamt prüfen, ob die für kommunale Mitarbeiter_innen geltenden Tarifanpassungen standardmäßig ebenso an die in der Jugendarbeit tätigen Freien Träger weitergereicht können. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist abhängig von den Tarifbedingungen der freien Träger (bei Einhaltung des Besserstellungsverbotes), der politischen Beschlusslage und den tatsächlich zur Verfügung gestellten Finanzmitteln. Für den Haushalt 2018/19 wird eine tarifliche Anpassung für die freien Träger angestrebt, die eine Gleichstellung mit dem öffentlichen Träger gewährleistet.

Auf Landesebene wird momentan an der Entwicklung eines Berliner Jugendfördergesetzes gearbeitet, das ebenfalls zu einer verbindlichen Sicherung der Angebote der Jugendarbeit beitragen soll.

Nur so können zukünftig Leistungsminderungen und damit Einschränkungen von kostenfreien Angeboten im Bereich der Jugendarbeit und Jugendfreizeitgestaltung ausgeschlossen werden.

 

Die bisherigen Angebote der Jugendarbeit werden vom Jugendamt bereits in den entsprechenden Medien zielgruppengerecht beworben. So sind alle Angebote in einem Kinder- und Jugendstadtplan aufgelistet, der in den Schulen kostenfrei ausliegt. Außerdem soll im Internet und auf dem Jugendportal jup! auf die bezirklichen Angebote aufmerksam gemacht werden. Ergänzende Werbemaßnahmen werden durch die Einrichtungen in Form von Plakaten und Flyern vorgenommen. Dabei müssen jedoch die digitalen Nutzungsgewohnheiten von Kindern und Jugendlichen zukünftig mehr Beachtung finden.

Das Jugendamt wird insofern prüfen, inwieweit die Öffentlichkeitsarbeit standardmäßig in die Steuerungsmaßnahmen strukturell eingebunden werden kann, um eine möglichst breite Streuung der Angebote zu gewährleisten. Zu prüfen ist daher eine Anpassung der Zielvereinbarungen mit den Einrichtungen der Jugendarbeit. Zudem soll sich das Jugendamt dafür einsetzen, die Diskussion um die Öffentlichkeitsarbeit auch in den Gremien der sozialräumlichen Arbeit strukturell stärker zu verankern.

 

 
 

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