Drucksache - 0236/XX  

 
 
Betreff: Beleuchtung am Görrespielplatz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendparlamentBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Antrag aus dem KJPMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Beratung
22.05.2017 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beratung
21.06.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
18.10.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag KiJuPa
2017_12 Beleuchtung am Görresspielplatz
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.05.2015 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Dass der Weg am Spielplatz zwischen der Görre- und der Bachestr. mit Laternen beleuchtet wird, da Kinder abends dadurch wollen, um nach Hause zu kommen. Viele trauen sich aber nicht, weil sie Angst im Dunkeln haben. Das ist ein großes Problem, denn dann müssen sie einen großen Umweg gehen.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Eine Pflicht zur Beleuchtung von Grünanlagen und Spielplätzen ist nach dem Grünanlagengesetz grundsätzlich nicht vorgesehen. Nur in besonderen Fällen, wie z.B. Schulwege, gibt es Ausnahmen. Beleuchtungen in den Abend- und Nachtstunden führen auch oft dazu, dass die Spielplätze länger genutzt werden. Dies führt oft zu Lärmbelästigung der Anwohner, so dass Spiel- und besonders Bolzplätze zusätzlich verschlossen werden müssen.

Der Neubau und die Unterhaltung von Beleuchtungsanlagen sind sehr kostenintensiv und in dem Produktbudget für die Unterhaltung der Spielplätze nicht enthalten. Dies bedeutet, dass das Betreiben einer Beleuchtungsanlage immer zu Lasten des Budgets für die Grünpflege und für den Ersatz von Spielgeräten geht.

Der Weg ist Bestandteil des Spielplatzes und musste gesondert abgegrenzt werden, weil in vergangener Zeit viele Hundehalter ihre Hunde in dem Bereich ausgeführt haben.

Bezüglich des Spielplatzes Görrestr – Bachestr. wurde die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angeschrieben, ob eine Kostenübernahme möglich sei. Es wurde wie folgt geantwortet:

 

„Mein zuständiger Fachbereich Öffentliche Beleuchtung prüft in derartigen Fällen, ob die im Lichtkonzept vorgegebenen Kriterien zur Beleuchtung von Wegen (z.B. Hauptweg zur Verbindung angrenzender Quartiere, wichtiger Schulweg) durch die Grünanlage erfüllt sind. Meine Prüfung ergab, dass dieser Weg die Kriterien des Lichtkonzeptes nicht erfüllt. Auch gibt es keine anderen zwingende Gründe zur Übernahme. Daher sehe ich leider keine Möglichkeit, das Vorhaben finanziell zu unterstützen.“

 

Aus den o.g. Gründen ist der Fachbereich Grünflächen finanziell nicht in der Lage, eine Beleuchtungsanlage aufzustellen und auch zu unterhalten.

 
 

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