Drucksache - 0166/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 21. Juni 2017 folgenden Beschluss:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den Berliner Bäderbetrieben dafür einzusetzen, dass die Wartezeiten für das nicht Schul- oder vereinsgebundene Schwimmen im Stadtpark Tempelhof in der Götzstraße ausgeweitet werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Ausweitung der Schwimmzeiten nicht zulasten des Schul- oder Vereinsschwimmens geht
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich zur Beantwortung des o.g. Beschluss der BVV an die Berliner Bäderbetriebe gewandt und von dort folgende Stellungnahme erhalten:
„..vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. Juli 2017, das ich gern beantworte.
Das Stadtbad Tempelhof ist im Bäderkonzept 2025 vom Senat als Schul- und Vereinsbad festgelegt worden. In der Folge gibt es hier für die Öffentlichkeit nur noch Frühschwimmen von 6:30 Uhr bis 8:00 Uhr an vier Tagen in der Woche. Eine Ausweitung des öffentlichen Schwimmbetriebs, die sicherlich wünschenswert wäre, hätte zur Voraussetzung, dass wir die ansonsten in der Halle trainieren den Schulen und Vereine auch auf andere Hallen verteilen könnten dies ist uns jedoch nicht möglich, da insgesamt die Wasserzeiten für alle Nutzergruppen knapp sind. Nach unserer Erfahrung wäre auch eine Ausweitung des Mischbetriebs nicht im Sinne unserer Badegäste die in Ruhe schwimmen wollen.
Wir können Ihnen daher leider keinen anderen Bescheid geben, als wir das schon in Beantwortung der kleinen Anfrage der BVV im März diesem Jahr getan haben.
Die Belegungspläne des Bades füge ich bei
Mit freundlichen Grüßen gez. Andreas Scholz-Fleischmann“
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