Drucksache - 0015/XX
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Text der Geschäftsordnung wird wie folgt geändert (Änderungen sind hervorgehoben):
§ 8 Beteiligung der Fraktionen
(2) In allen Ausschüssen erhält jede Fraktion zunächst einen Sitz. Die Verteilung der Ausschusssitze insgesamt, einschließlich der Sitze von Bürgerdeputierten, wird zwischen den Fraktionen so vereinbart, dass sie die Stärke- und Mehrheitsverhältnisse im Plenum widerspiegeln. Kommt eine Einigung zwischen den Fraktionen nicht zustande, entscheidet die BVV nach dem Zählverfahren nach d‘Hondt; bei Pattsituationen ist auf die Zahl der auf die Fraktionen entfallenen Wählerstimmen zurückzugreifen.
(3) Kommt eine Einigung über die Verteilung der Ausschussvorsitze nicht zustande, erhält jede Fraktion in der Reihenfolge Ihrer Stärke einen Zugriff; die restlichen Vorsitze werden danach im Zugriffsverfahren nach Sainte-Lague vergeben. Die Zahl der Vorsitze, die einer Fraktion zustehen, bleibt durch dieses Verfahren unberührt. |
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