Drucksache - 2005/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.11.2016 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung begrüßt die Planungen des Bezirksamtes für einen „CAMPUS der Generationen im Schöneberger Norden“ (MzK 1987/XIX) und ersucht das Bezirksamt, die Planungen mit der Perspektive einer zeitnahen Realisierung voranzutreiben. Dabei sind aus den beteiligten Ämtern die personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die für eine Realisierung erforderlich sind. Die langfristige Sicherung der landeseigenen Grundstücke für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg und der sozialen Infrastruktur im QM-Gebiet Schöneberger Norden hat eine hohe Priorität. Ein Anker für diese Infrastruktur, die die freien Träger und verschiedene Leistungsbereiche des Bezirksamtes an diesem Ort sichert und vernetzt, würde nicht nur die auf mittlere Sicht prekäre Gebäudesituation lösen, sondern darüber hinaus das generationenübergreifende Lernen und das nachbarschaftliche Miteinander stärken. Der BVV ist zum März 2017 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Zwischenbericht „CAMPUS der Generationen im Schöneberger Norden“
Im Dezember 2016 wurde für die Umsetzung des Konzepts „CAMPUS der Generationen im Schöneberger Norden“ die städtische Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE aufgrund ihrer Fachexpertise in einem vergleichbaren Bauvorhaben in Kreuzberg gewonnen.
April 2017: Die HOWOGE hat auf Grundlage des Konzeptes „CAMPUS der Generationen“ und den von Trägern und Fachabteilungen zusammengestellten Raumbedarfen eine Machbarkeitsstudie für den gesamten Standort Kurmärkische Straße 1-3 (NFZ Kurmark!) und Frobenstraße 27-29 (JKFE Villa Schöneberg und öffentlicher Spielplatz) – für den Bezirk kostenfrei – erstellt. Die Machbarkeitsstudie wurde den beteiligten Fachämtern, Trägern und dem QM vorgestellt und ist Grundlage für die Antragstellung im Programm Soziale Stadt.
Lfd.: Erste Abstimmungen fanden parallel im FB Stadtplanung statt:
Zum 31.08.2017 hat die HOWOGE bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einen Antrag auf Baufondsmittel aus dem Programm Soziale Stadt (PJ 2018/ 2019) für den ersten Bauabschnitt in der Kurmärkischen Straße 1-3 eingereicht. Die Fördermittel sind nur für die soziale Einrichtung – NFZ Kurmark! – im Erdgeschoss und zu Teilen im Kellergeschoss zu verwenden Ende 2017 erhielt die Förderstelle Quartiersmanagement dazu von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Programmvormerkung und im Februar 2018 die Finanzierungszusage für die beantragten Fördermittel aus dem Baufonds. Die Fördermittel sind demnach in vier Jahresscheiben einzusetzen 2019-2022. Dazu fehlt bis dato von der Wohnungsbaugesellschaft die Zusage, die Fördermittel entsprechend umzusetzen.
Bezirksstadtrat Herr Oltmann hatte von vorn herein die Bedingung aufgestellt, dass die sozialen Einrichtungen bei der Einbringung der Grundstücke Kurmärkische Straße 1-3 und Frobenstraße 27-29 Nießbrauch erhalten sollen – d.h. es werden keine Mietzahlungen entrichtet, sondern nur die Bewirtschaftungskosten für die sozialen Einrichtungen vom Bezirk übernommen. Daraufhin wandte sich die HOWOGE im Oktober 2017 an die Senatsverwaltungen Stadtentwicklung und Wohnen sowie Finanzen gleichermaßen, mit der Bitte, eine Freistellung von der Kooperationsvereinbarung zwischen den Städtischen Wohnungsbaugesellschaften und dem Berliner Senat im Hinblick auf eine Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme zu prüfen.
Diese Abfrage ist noch nicht beantwortet, hatte aber einen erzwungenen Trägerwechsel zur Folge:
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