Drucksache - 2005/XIX  

 
 
Betreff: Unterstützung des Konzepts "Campus der Generationen im Schöneberger Norden"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.11.2016 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
21.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 04.10.2016
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.11.2016 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung begrüßt die Planungen des Bezirksamtes für einen „CAMPUS der Generationen im Schöneberger Norden“ (MzK 1987/XIX) und ersucht das Bezirksamt, die Planungen mit der Perspektive einer zeitnahen Realisierung voranzutreiben. Dabei sind aus den beteiligten Ämtern die personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die für eine Realisierung erforderlich sind. Die langfristige Sicherung der landeseigenen Grundstücke für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg und der sozialen Infrastruktur im QM-Gebiet Schöneberger Norden hat eine hohe Priorität. Ein Anker für diese Infrastruktur, die die freien Träger und verschiedene Leistungsbereiche des Bezirksamtes an diesem Ort sichert und vernetzt, würde nicht nur die auf mittlere Sicht prekäre Gebäudesituation lösen, sondern darüber hinaus das generationenübergreifende Lernen und das nachbarschaftliche Miteinander stärken.

Der BVV ist zum März 2017 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

 

Zwischenbericht „CAMPUS der Generationen im Schöneberger Norden“

 

Im Dezember 2016 wurde für die Umsetzung des Konzepts „CAMPUS der Generationen im Schöneberger Norden“ die städtische Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE aufgrund ihrer Fachexpertise in einem vergleichbaren Bauvorhaben in Kreuzberg gewonnen.

 


April 2017:

Die HOWOGE hat auf Grundlage des Konzeptes „CAMPUS der Generationen“ und den von Trägern und Fachabteilungen zusammengestellten Raumbedarfen eine Machbarkeitsstudie für den gesamten Standort Kurmärkische Straße 1-3 (NFZ Kurmark!) und Frobenstraße 27-29 (JKFE Villa Schöneberg und öffentlicher Spielplatz) – für den Bezirk kostenfrei – erstellt. Die Machbarkeitsstudie wurde den beteiligten Fachämtern, Trägern und dem QM vorgestellt und ist Grundlage für die Antragstellung im Programm Soziale Stadt.

 

Lfd.:

Erste Abstimmungen fanden parallel im FB Stadtplanung statt:

  • Das Planungsrecht für die Kurmärkische Str. 1-3 ist gegeben.
  • Das Planungsrecht für die Grundstücke Frobenstraße 27-29 wird geprüft. Hier werden zwei neue Grundstücke gebildet, eines für das neue Gebäude, eines für den öffentlichen Spielplatz.

 

Zum 31.08.2017 hat die HOWOGE bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einen Antrag auf Baufondsmittel aus dem Programm Soziale Stadt (PJ 2018/ 2019)  für den ersten Bauabschnitt in der Kurmärkischen Straße 1-3 eingereicht. Die Fördermittel sind nur für die soziale Einrichtung – NFZ Kurmark! – im Erdgeschoss und zu Teilen im Kellergeschoss zu verwenden

Ende 2017 erhielt die Förderstelle Quartiersmanagement dazu von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Programmvormerkung und im Februar 2018 die Finanzierungszusage für die beantragten Fördermittel aus dem Baufonds. Die Fördermittel sind demnach in vier Jahresscheiben einzusetzen 2019-2022. Dazu fehlt bis dato von der Wohnungsbaugesellschaft die Zusage, die Fördermittel entsprechend umzusetzen.


Nießbrauch für die soziale Infrastruktur:

Bezirksstadtrat Herr Oltmann hatte von vorn herein die Bedingung aufgestellt, dass die sozialen Einrichtungen bei der Einbringung der Grundstücke Kurmärkische Straße 1-3 und Frobenstraße 27-29 Nießbrauch erhalten sollen – d.h. es werden keine Mietzahlungen entrichtet, sondern nur die Bewirtschaftungskosten für die sozialen Einrichtungen vom Bezirk übernommen.

Daraufhin wandte sich die HOWOGE im Oktober 2017 an die Senatsverwaltungen Stadtentwicklung und Wohnen sowie Finanzen gleichermaßen, mit der Bitte, eine Freistellung von der Kooperationsvereinbarung zwischen den Städtischen Wohnungsbaugesellschaften und dem Berliner Senat im Hinblick auf eine Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme zu prüfen.

 

Diese Abfrage ist noch nicht beantwortet, hatte aber einen erzwungenen

Trägerwechsel zur Folge:

  1. Die Senatsverwaltung für Finanzen verlangte, dass sich die HOWOGE aus dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg zurückziehen und die Gewobag als örtliche Wohnungsbaugesellschaft das Projekt übernehmen solle. Die HOWOGE übergab daraufhin die bereits erstellten Unterlagen der Gewobag nach deren Zusicherung, das Projektübernehmen zu wollen.
  2. In der Folge fand am 09.01.2018 mit Bezirksstadtrat Herrn Oltmann, dem Stadtentwicklungsamt, dem QM, dem Abteilungsjuristen und der Geschäftsführung der Gewobag ein Treffen statt, auf dem die Gewobag zusicherte, das Konzept „CAMPUS der Generationen“ im Sinne des Bezirks umzusetzen. Seitdem arbeitet sich die Gewobag in das Projekt ein.
  3. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen akzeptierte den Trägerwechsel im Förderverfahren und verlängerte die Fristen: Bis zum 19.03.2018 ist die Gewobag verpflichtet, eine eigene Projektskizze zur Kurmärkischen Straße 1-3 einzureichen, so dass die zugesicherten Mittel aus dem Baufonds/ Programm Soziale Stadt weiterhin für das Projekt zur Verfügung stehen können.
  4. Es ist vorgesehen, im April 2018 ein Treffen aller Verfahrensbeteiligten anzuberaumen, so dass die Gewobag sich als zukünftiger Akteur mit seinen Planungen zum Projekt „CAMPUS der Generationen“ vorstellen kann.
  5. Die Antragstellung auf Mittel aus dem Baufonds/ Programm Soziale Stadt für den 2. Bauabschnitt, Villa Schöneberg in der Frobenstraße 27-29, ist für das Programmjahr 2020/ 2021 vorgesehen. Spätester Termin für die Antragstellung ist der 31.08.2019.
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen