Drucksache - 1998/XIX  

 
 
Betreff: Ampelschaltung anpassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:EinzelbezirksverordneterBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.09.2016 
61. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
14.12.2016 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.04.2016 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt möge bei der zuständigen Stelle der Senatsverwaltung schnellstmöglich die Veränderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Dominikus-Hauptstraße in Richtung Rathaus Schöneberg dahingehend erwirken, dass Fußgänger- und Fahrradampel gleichzeitig auf Rot geschaltet werden.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Zur Beantwortung des oben genannt Beschlusses hat sich das Bezirksamt zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt und von dort die nachstehende Antwort erhalten:

 

„…zum obigen Beschluss die Lichtsignalanlage (LSA) Dominicusstraße / Hauptstraße betreffend, nehme ich wie folgt Stellung:

 

Die Lichtsignalanlage (LSA) Dominicusstraße / Hauptstraße wird im Rahmen der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht im Straßenzug Dominicusstraße - Sachsendamm - Schöneberger Straße derzeit neu projektiert. Im Zuge dessen wurden auch die verkehrstechnischen Unterlagen bereits überarbeitet, d. h. eine Anpassung der Signalisierung vorgenommen. Von einer Änderung der aktuellen Signalisierung wird aufgrund der anstehenden Neuversorgung abgesehen.

Im Rahmen des obigen Vorhabens sind folgende Änderungen vorgesehen:

In den neuen verkehrstechnischen Unterlagen ist aufgrund der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht eine gemeinsame Signalisierung des Radverkehrs mit dem Kfz-Verkehr vorgesehen. Diese Entscheidung basiert darauf eine eindeutige Signalisierung zu schaffen. Insbesondere Rotfahrten von Radfahrer sollen verhindert werden, die dadurch gefördert würden, dass zwei für dieselbe Fahrtrichtung ausgelegte Signale -  gleichermaßen einsehbar -  unterschiedlich lange Grünphasen anzeigen. Im vorliegenden Fall wäre das entsprechend Ihres Wunsches eine kürzere Freigabe des Radsignals, entsprechend der Länge des Fußgänger-Grüns, während das Kfz-Signal derselben Richtung nach Freigabeende des Radsignals weiterhin in Grün steht. Das heißt auch in diesem Fall bestünde die Gefahr, dass Radfahrer nach Grünende der Fußgänger - unter Missachtung des Radsignals - in die Kreuzung einfahren.

Darüber hinaus sollen Radfahrer, die den Radweg nutzen, gegenüber den auf der Straße fahrenden Radfahrern nicht benachteiligt werden.

Das Beibehalten der Radsignale, trotz Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht, basiert auf dem sicherheitsrelevanten Hintergrund, dass die Freigabe für die Radfahrer weiterhin etwas früher als für den Kfz-Verkehr beginnen kann. Somit befahren die Radfahrer die Konfliktfläche einige Sekunden eher vor dem Kfz-Verkehr und sind damit frühzeitig für den abbiegenden Verkehr sichtbar.

Aufgrund der dargestellten Probleme beim Abbiegen wird jedoch geprüft, ob eine Anpassung der neuen verkehrstechnischen Unterlagen, die ein zeitgleiches Freigabeende für die Fußgänger und Radfahrer vorsehen würde, dennoch sinnvoll ist. Um eine Entscheidung treffen zu können ist es notwendig die vorliegenden Argumente zu gewichten. Hierzu wird u. a. die Unfallstatistik des Knotenpunktes hinzugezogen. Darüber hinaus werden weitere Optionen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geprüft.“

 
 

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