Drucksache - 1003/XVII
Das Projekt am Walther-Schreiber-Platz wurde unter
Berücksichtigung der politischen Zielsetzungen und gesetzlichen Vorgaben zügig
weiterbearbeitet, so dass im Oktober 2005, auf der Grundlage eines
BVV-Beschlusses über den Bebauungsplan XI-1-1 die Baugenehmigung erteilt werden
konnte. Ziele und Inhalte des Bebauungsplanes sowie die Abwägung der einzelnen
Belange waren Gegenstand der Beschluss-Vorlage. Die Umnutzung und Neugestaltung des Ebbinghaus-Grundstücks
konnte auf der Grundlage geltenden Rechts genehmigt werden. Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des
Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1817, 1824) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der
Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom
3. November 2005 (GVBl. S. 692) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 28. Februar 2001 (GVBl. S. 61) zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 3. November 2005 (GVBl. S. 686, 687). |
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