Drucksache - 1980/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.07.2016 folgenden Beschluss:
Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Errichtung einer Lichtsignalanlage an der Boelckestraße Ecke Badener Ring geprüft wird. Sollte die Errichtung einer Lichtsignalanlage kurzfristig nicht möglich sein, sollen andere Maßnahmen ergriffen werden, die die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Besucher der Kindertagesstätte kurzfristig sicherstellt (Zebrastreifen, Warnhinweis: „Achtung Kinder“). Der BVV ist bis zur September-Sitzung zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich zur Beantwortung des o.g. Beschlusses der BVV zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt und die nachstehende Antwort erhalten:
„Sehr geehrter Herr Bezirksstadtrat Schworck,
das Anliegen Ihrer BVV- die Querungssicherheit in der Boelckestraße am Badener Ring aufgrund der angrenzenden sensiblen Nutzung durch eine Kindertagesstätte zu erhöhen, wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unterstützt.
Gemeinsam mit Ihrem Bezirke haben wir uns bereits verständigt, in der nördlichen Boelckestraße zwischen Werner-Voß-Damm und Dudenstraße einen Schutzstreifen für den Radverkehr zu Lasten einer Kfz-Spur zu errichten. Damit verbleibt für den Kfz-Verkehr eine Fahrspur pro Richtung, was u.a. eine Voraussetzung für die Anordnung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) ist.
Im Zusammenhang mit der o.g. Radverkehrsplanung kann zum erhöhten Schutz der querenden Fußgänger an Stellen mit einem hohen Querungsbedarf wie an der Fritz-Bräuning-Promenade (Tempelherren Grundschule/ Hugo-Gaudig-Oberschule) bzw. am Badener Ring über die Errichtung eines FGÜ nachgedacht werden. Der Senat wird die Prüfung im Rahmen der Arbeitsgruppe-Förderung des Fußverkehrs/ Querungshilfen veranlassen.
Für die Schutzstreifenmarkierung finden derzeit planerische Vorleistung zur Erarbeitung der Bauplanungsunterlagen statt. Bei positiver Entscheidung der Arbeitsgruppe könnte die Errichtung der genannten FGÜ´s in Kombination mit der Radverkehrsplanung ab dem nächsten Jahr erfolgen. |
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