Drucksache - 1962/XIX  

 
 
Betreff: Tierschutz auf Tempelhof-Schöneberger Flächen sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Gruppe PoPBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Kenntnisnahme
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.07.2016 
60. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.09.2016 
61. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.07.2016 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für öffentliches Straßenland bzw. der Überlassung öffentlicher Flächen an Dritte, Tierschutzaspekte zu berücksichtigen. Grundsätzlich sollen bezirkliche Flächen nur dann von Dritten, insbesondere Zirkussen und Jahrmärkten, genutzt werden, soweit diese sich verpflichten, Wildtiere, insbesondere Gattungen der folgenden Arten, weder mitzuführen noch zur Schau zu stellen: Affen, Elefanten, Großbären, Großkatzen, Giraffen, Nashörner, Flusspferde, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine und Wölfe. Weiterhin wird dem Bezirksamt empfohlen,

1. sich gegenüber den Eigentümern von Flächen, die in der Vergangenheit für die Durchführung von Zirkussen oder Jahrmärkten genutzt wurden oder dafür geeignet sind, sich für eine freiwillige Beachtung des Tierschutzes in dieser Weise bei der Überlassung an Dritte einzusetzen und

2. gegenüber dem Senat die Initiative des Berliner Tierschutzbeauftragten zu unterstützen, der sich für ein berlinweites Verbot von Wildtieren in Zirkussen einsetzt.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Diese tierschutzrechtliche Forderung wird grundsätzlich befürwortet. In den letzten zwei Jahren sind der Veterinäraufsicht in diesem Bezirk jedoch keine entsprechenden Fälle bekannt geworden. Das Handeln der Behörde in ihrer Eigenschaft als Exekutive kann nur auf der Grundlage der bestehenden rechtlichen Regelungen erfolgen; danach ist das Mitführen von Wildtieren derzeit (noch) möglich, sofern die Voraussetzungen für eine art- und tierschutzgerechte Unterbringung im jeweiligen Einzelfall vorliegen.

 
 

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