Drucksache - 1959/XIX  

 
 
Betreff: Grundstück Lichterfelder Ring 113 - integrierten Wohnstandort realisieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
10.05.2017 
5. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.07.2016 
60. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Kenntnisnahme
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
05.04.2017 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.07.2016 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass am Standort Lichterfelder Ring kein MUF-Standort entsteht. Statt der Errichtung einer mobilen Flüchtlingsunterkunft soll für diesen Standort zusammen mit der vor Ort ansässigen städtischen Wohnungsbaugesellschaft degewo ein Konzept für einen integrierten Wohnbaustandort entwickelt werden, in dem geflüchtete und nicht geflüchtete Menschen zusammenleben. Die vorhandenen Strukturen sind dabei aufzugreifen und die ortsansässigen Institutionen und Träger einzubinden. Hierbei ist auch die Einbindung des vor Ort bestehenden Ponyhofs sicherzustellen.

 

Dabei ist sicherzustellen, dass 50 Prozent der Wohnungen für geflüchtete Menschen zur Verfügung gestellt werden und unterschiedliche Wohnungsgrößen realisiert werden, um sowohl für den allein reisenden Flüchtling als auch für die 5-köpfige Familie passenden Wohnraum zur Verfügung stellen zu können.

 

Außerdem wird das Bezirksamt ersucht, darauf hinzuwirken, dass an diesem Standort geförderter Wohnungsbau entsteht, um Nettokaltmieten in Höhe von 6,50 €/qm gewährleisten zu können.

 

Eine Mitteilung zur Kenntnisnahme soll der Bezirksverordnetenversammlung zu ihrer Septembersitzung vorgelegt werden.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Stadtentwicklungsamt hat mit der degewo einen Arbeitsprozess zur Entwicklung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Konzeptes für die Grundstücke Lichterfelder Ring 113-121 begonnen. Ziele sind u.a. die Realisierung eines nachhaltigen Wohnquartiers am Lichterfelder Ring, die Sicherung öffentlicher Durchwegungen sowie die Qualifizierung einer zentralen Grün- und Freifläche.

 

Seitens der degewo besteht die grundsätzliche Zusage, dass Wohnquartier am Lichterfelder Ring in Anlehnung an das Wohnprojekt „ToM – Tolerantes Miteinander“ im Bezirk Treptow-Köpenick zu entwickeln und über einen externen sozialen Träger verschiedene ergänzende Gemeinschafts- und Integrationsangebote für die zukünftigen Bewohner und speziell für geflüchtete Menschen anzubieten. In welchem Umfang, ist mit der degewo im weiteren Planungsprozess abzustimmen.

 

Die degewo hat ebenfalls ihre grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, auf ihren zukünftigen Flächen am Lichterfelder Ring einen Ersatzstandort für den existierenden Ponyhof anzubieten. Die konkreten Bedarfe und Konditionen sind ebenfalls Gegenstand der weiteren Abstimmungen. Das Stadtentwicklungsamt hat mit dem Verein „Ponyclub zu den flotten Hufen e.V.“ Kontakt aufgenommen und ihn über die beabsichtigte Entwicklung informiert. Der Verein wird in die weitere Planung involviert.

 

Für das in Abstimmung befindliche Vorhaben ist jedem Fall eine planungsrechtliche Sicherung über einen Bebauungsplan zu schaffen, da sich die Fläche planungsrechtlich im Außenbereich befindet. Deshalb greift hier die Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung, in dessen Rahmen die städt. Wohnungsbaugesellschaften seit dem 01.02.2017 einen 30%-igen Anteil und zusätzlich über Vereinbarungen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einen ca. 20%-igen Anteil geförderter Wohnungen errichten müssen. Gemäß den aktuellen Wohnungsbauförderbestimmungen (WBF 2015) gilt für diese Wohnungen eine durchschnittliche anfängliche Nettokaltmiete von max. 6,50 €/ m² Wohnfläche. Diese Wohnungen stünden auch geflüchteten Menschen mit Bleiberecht zur Verfügung, sofern sie die Voraussetzungen für eine Wohnberechtigung erfüllen (u.a. Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr, Einhaltung der Einkommensgrenzen). Ob darüber hinaus weitere Wohnungen für geflüchtete Menschen zur Verfügung gestellt werden können, ist im weiteren Planungsprozess zu prüfen. Mit Blick auf die unmittelbar angrenzende Großwohnsiedlung „Mariengrün“ der degewo, die bis zum Auslaufen der Belegungsbindungen nahezu vollständig aus geförderten Wohnungen bestand, strebt das Stadtentwicklungsamt für das neue Wohnquartier eine verträgliche und nachhaltige Mischung aus geförderten und nicht geförderten Wohnungen an.

 

Der Bezirk wurde Ende Dezember 2016 mit dem Standort Marienfelder Allee, Trachenbergring, Lichterfelder Ring (ergänzt durch den Standort Daimlerstraße) in das Programm „BENN – Berlin entwickelt neue Nachbarschaften“ als Bestandteil der Bund-Länder-Förderprogramms „Investitionspakt soziale Integration im Quartier“ aufgenommen. Hierüber ließen sich weitere integrationsfördernde Maßnahmen für das Wohnquartier ko-finanzieren.

 

Allerdings besteht zwischen dem Bezirksamt und der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) bis heute ein Dissens hinsichtlich der Nutzung des Grundstücks. SenFin betrachtet die Fläche weiterhin als geeigneten Standort zur Realisierung einer modularen Flüchtlingsunterkunft (MUF), die gem. § 246 BauGB auch ohne einen Bebauungsplan umgesetzt werden könnte. Entsprechend eines Beschlusses des Abgeordnetenhauses Berlin vom Juni 2016 soll eine nicht weiter definierte Teilfläche der Grundstücke an die degewo zum Zwecke des Wohnungsbaus und eine nicht definierte Teilfläche an die BEFU (Berliner Gesellschaft zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften) zur Errichtung einer MUF übertragen werden.

 

Die im vergangenen Jahr geführten Abstimmungsgespräche, in denen der Bezirk u.a. deutlich gemacht hat, dass der Standort Lichterfelder Ring aufgrund seiner Stadtrandlage für eine geschlossene Flüchtlingsunterkunft ungeeignet ist, dass im Bezirk überproportional viele Plätze in Not- und Gemeinschaftsunterkünften entstanden sind und mittelfristig mehr Angebote für Flüchtlinge mit Bleiberecht anstatt Übergangslösungen notwendig werden, blieben ergebnislos. SenFin verwies in diesem Zusammenhang auf die vom Senat festgelegte Unter- und Obergrenze für zusätzlich zu errichtende Flüchtlingsunterkünfte, nach der pro Bezirk mindestens fünf und höchstens neun Standorte ausgewählt werden sollen. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hatte die Zustimmung zur Errichtung von vier Containerunterkünften auf dem Tempelhofer Feld (tempohomes) gegeben. Damit besteht weiterhin ein rechnerisches Defizit von einem Standort zur Erreichung der Untergrenze. Die aktuellen Not- und Gemeinschaftsunterkünfte spielten dabei keine Betrachtung.

 

Abgesehen von den damals vorgetragenen Argumenten ist im Zuge der laufenden Planung deutlich geworden, dass aufgrund des schmalen Zuschnitts eine Teilung und parallele Nutzung des Grundstücks für ein MUF und für Wohnungsbau nicht bzw. nur mit hohem Aufwand umsetzbar wäre. Eine parallele Nutzung durch ein MUF kann nach derzeitigen Erkenntnissen auch dazu führen, dass sich eine Wohnnutzung auf der Restfläche mit den o.g. Anforderungen und Zusagen für die degewo nicht mehr wirtschaftlich darstellen lässt.

 

Seitens des Bezirkes wird kurzfristig die Wiederaufnahme der Gespräche mit SenFin verfolgt.

 
 

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