Drucksache - 1938/XIX  

 
 
Betreff: "Radfahrer frei" im Einbahnstraßensystem Kleineweg/Leonhardyweg ergänzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.06.2016 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.07.2016 
60. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.06.16 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob es möglich ist, die neu aufgestellten Einbahnstraßenschilder am Kleineweg und am Leonhardyweg durch das Zeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ zu ergänzen.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die Einbahnstraßen wurden auf vielfältigen Bürgerwunsch hin eingerichtet, um insbesondere Umgehungsverkehre vom  Tempelhofer Damm auszubremsen. Dass dies gelungen ist, zeigen bereits eingegangene entsprechende Rückmeldungen von Anwohnerinnen und Anwohnern.

Die Prüfung der Freigabe für den Fahrradverkehr war von Anfang an mitgedacht worden, wurde jedoch zunächst zurückgestellt, um die Umsetzung der Grundmaßnahme nicht zu verzögern.

Für die ausdrückliche Freigabe von Einbahnstraßen für den gegenläufigen Fahrradverkehr müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, die gesondert zu überprüfen waren. Darunter die "ausreichende Begegnungsbreite" (auch bei breiteren parkenden Fahrzeugen wie Wohnmobilen). Ein Erzwingen des Ausweichens auf die Gehwege muss vermieden werden (und ist einer der Hauptbeschwerdepunkte von Anwohnerinnen und Anwohnern dieses Gebietes).

Die gewünschte Anordnung ist nun am 12.07.16 erfolgt und wurde zur Ausführung an die Abteilung Bauwesen weiter geleitet.

 
 

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