Drucksache - 1925/XIX  

 
 
Betreff: Wohnungen in Tempelhof-Schöneberg endlich von Asbest befreien!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
13.07.2016 
51. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.06.2016 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
08.02.2017 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.07.2016 
60. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
16.11.2016 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
14.12.2016 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
17.05.2017 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
21.06.2017 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.7.2016 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass Asbest aus Wohnungen in Tempelhof-Schöneberg endlich vollständig entfernt wird und die Bewohner*innen informiert werden. Dazu sollen folgende Schritte unter­nommen werden:

 

1. Der Senat soll auf die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften einwirken, die über …9.600 in ihrem Bestand befindlichen Wohnungen in Tempelhof-Schöneberg zu sanieren, die …unter Verwendung von asbesthaltigem Baumaterial erstellt oder modernisiert wurden.

 

2. Der Senat soll für den Aufbau eines für Bürger*innen einsehbaren Asbest- Registers

…sorgen, aus dem ersichtlich ist,

a. welche Wohnungen unter Verwendung von asbesthaltigem Baumaterial erstellt oder modernisiert wurden,

b. welche Wohnungen aufgrund des Bauzeitalters oder des Zeitpunkts der letzten Sanierung asbestbefangen sein könnten und

c. in welchen Wohnungen eine Asbest-Sanierung erfolgt ist.

 

3. Der Senat soll über die zuständigen Stellen eine umfassende Bestandsaufnahme aller

…Wohngebäude in Berlin, die Asbestbauteile aufweisen oder aufweisen könnten,

…organisieren.“

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu im Anschluss an die Mitteilung zur Kenntnisnahme vom 8.11.2016, (Sitzung der BVV am 14.12.2016, Drs.Nr. 1925/XIX) mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

 

Am 8.3.2017 hat das Bezirksamt die nunmehrige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erneut angeschrieben und erneut und nachdrücklich um Stellungnahme zu dem Beschluss gebeten.

 

Daraufhin erhielt das Bezirksamt –nach einer Eingangsbestätigung vom 19.4.2017 – am 24.4.2017 folgende Antwort:

„In der Tat sind im letzten Jahr zum Thema ‚Asbest in Wohngebäuden‘ Anfragen mit gleich­lautenden Beschlüssen der Bezirksverordnetenversammlungen verschiedener Bezirke bei uns eingegangen. Aus diesem Grund hatte sich …,  Referatsleiter Oberste Bauaufsicht, entschie­den, ein Informationsschreiben an alle Bezirksstadträte per E-Mail zu schicken. Dieses Schreiben erhalten Sie hiermit als Anhang zu dieser Mail und ich bedaure, wenn Ihr Bezirk beim Versand 2016 aus dem Verteiler gerutscht sein sollte.“

 

Das genannte Schreiben vom 20.10.2106 – welches das Bezirksamt, damals Abt. Gesundheit, Soziales und Stadtentwicklung, nicht erreicht hatte -, ist dieser MzK beigefügt.

Im Kern wird darin ausgeführt:

  • Generelle gesetzliche Sanierungspflichten würden in den bauordnungsrechtlichen Be­standsschutz eingreifen
  • Ein verpflichtendes Asbestregister sowie eine umfassende Bestandsaufnahme aller Wohngebäude in Bezug auf Asbest werde nicht für realisierbar gehalten
  • Die Problematik werde aktuell in ressortübergreifenden Arbeitskreisen auf Bundes- und Landesebene behandelt
  • Die Oberste Bauaufsicht strebe einheitliche und praktikable Lösungen an, um für alle be­troffenen Kreise, insbesondere für die Mieterschaft, die nicht zufriedenstellenden Umstände zu verbessern.

 

 

 
 

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