Drucksache - 1869/XIX  

 
 
Betreff: Verlängerung der Auslegungsdauer des Bebauungsplans 7-68 (Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs Wilmersdorf)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:EinzelbezirksverordneterBV Ickes, Gruppe LINKE
Verfasser:1. Frau Wissel, Elisabeth
2. Herr Gindra, Harald
Ickes, Michael
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
11.05.2016 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der BVV abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag
Antrag
Austauschseite

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Auslegungsdauer des betreffenden Bebauungsplans um fünf Monate zu verlängern.

 

Begründung:

Nachdem bei der 1. Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB nur äerst spärliche und wenig aussagekräftige Informationen zu Diskussion gestellt wurden, wurde die Öffentlichkeit mit Beginn der 2. Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung am 14.03.2016 mit der innerhalb des zur Verfügung gestellten Zeitfensters zu bewältigenden Menge Informationsmenge überfordert.

 

Allein die Planbegründung ist bei einer Länge von 242 Seiten innerhalb eines Monats kaum lesbar. Hinzukommt eine riesige Plankarte, die ausgedruckt 20 Seiten im Format DIN A4 umfasst. Die 10 Fachgutachten haben jeweils noch einmal durchschnittlich jeweils 40 Seiten.

 

Es kann also nicht davon ausgegangen werden, dass eine derartige Informationsflut von einem einzelne*r, im allgemeinen berufstätigen Bürger*in innerhalb eines Monats weder quantitativ noch qualitativ zu bewältigen ist. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass eine dann ggf. zu erstellende Stellungnahme, mit städtebaulich bzw. planungsrechtlich fundierten Positionen gleichfalls mit einem nicht nur unerheblichen Zeitaufwand verbunden ist.

 

Im Übrigen sollte dem Antrag auch deshalb stattgegeben werden, weil, wenn schon die Plangeber*innen (BÖ AG BeteiligungsAG, DB AG, Büro Kohlbrenner und die diversen Sonderfachleute sowie das Stadtentwicklungsamt Temp-Schbg) für die Erstellung des betreffenden Bebauungsplanes und seines Zubehörs vom 22.07.2014 bis zum 14.0.2016 also ca. 20 Monate benötigten, eine Verlängerung seiner Auslegungszeit für eine qualifizierte Öffentlichkeitsbeteiligung um 5 bzw. 6 Monate - was noch nicht einmal ein 1/3 von 20 Monaten ist ein eher bescheidener Wunsch ist.

 

Wenn also die Bürgerbeteiligung für ein Vorhaben dieser Größenordnung und Komplexität - u.a. sollen 940 Wohnungen errichtet werden - nicht nur deklamatorischen Wert haben soll, sollte es unproblematisch sein, die beantragte Verlängerung der Auslegungsdauer des betreffenden Planentwurfs zu gewähren.

 
 

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