Drucksache - 1865/XIX  

 
 
Betreff: Umwandlung des absoluten in eingeschränktes Halteverbot in der Wünsdorfer Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.04.2016 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.07.2016 
60. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.04.2016 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, das absolute Halteverbot in der Wünsdorfer Straße Höhe Hausnummer 123 in ein eingeschränktes Halteverbot umzuwandeln.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das in der Wünsdorfer Straße 123 durch die Verkehrslenkung angeordnete Haltverbot kann nicht eingeschränkt werden, da sich in diesem Bereich BVG-Busse begegnen.

Die sich ebenfalls auf diese Örtlichkeit beziehende Drucksache 1634/XIX wurde bereits zum Anlass genommen, zwei zusätzliche Kurzzeitparkplätze In der Prinzessinnenstraße 3 anzuordnen.

In der Prinzessinnenstraße ist ein kleiner Bereich zum uneingeschränkten Parken geblieben, und in der Hilbertstraße sowie in der weiterführenden Prinzessinnenstraße weisen Lücken am Straßenrand auf eine nicht völlig angespannte Situation und damit auf Parkmöglichkeiten hin. Da die Bahnhofstraße in den Parkbuchten mit Kurzparkplätzen ausgestattet ist, sollte aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde auf weitere derartige Parkplätze verzichtet werden; zumal Beschwerden oder entsprechende Anträge bisher nicht vorliegen.

 

 
 

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