Drucksache - 1852/XIX
Beschlusstext:
Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob für den Standort des ehemaligen Sportpalastes (Gehwegbereich Potsdamer Straße / Pallasstraße) im Rahmen eines künstlerischen Wettbewerbs eine plastische Klang-Installation entwickelt und finanziert werden kann, die an den Komponisten des Sportpalast-Walzers Siegfried Translateur erinnert. Die Installation soll so gestaltet werden, dass sie interaktiv auslöst, nicht zu Beeinträchtigungen der Anwohner führt und nachts deaktiviert ist. Die BVV sowie das Quartiersmanagement (QM) sind in die Jury-Entscheidung zum Wettbewerb einzubeziehen. Ferner wird das Bezirksamt ersucht rechtlich zu prüfen, ob der Gehwegbereich vor dem Quartiersbüro in der Pallasstraße (nördliche Straßenseite zwischen Potsdamer Straße und Stellplätzen vor der Überführung) für eine Namensgebung nach Siegfried Translateur genutzt werden kann.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Stellungnahme des Fb Kunst Kultur Museen zum künstlerischen Wettbewerb:
Der Vorschlag, zur Erinnerung an den Komponisten Siegfried Translateur im Rahmen eines künstlerischen Wettbewerbs, eine plastische Klang-Installation zu entwickeln, wurde zur Diskussion in die bezirkliche Kunstkommission gegeben. Auf ihrer Sitzung am 31. Mai 2016 würdigte die Fachkommission die Idee des Gedenkens, kritisierte aber die von der Politik bereits formulierte künstlerische Ausformulierung. Daher erging folgende Empfehlung:
„Die Fachkommission Tempelhof-Schöneberg begrüßt die Idee, Siegfried Translateur zu gedenken. Falls eine künstlerische Gestaltung gewünscht wird, sollte die Aufgabenstellung eines Kunstwettbewerbs offen formuliert werden und alle Möglichkeiten zur Gestaltung einer Klang- bzw. Lichtinstallation in Betracht ziehen.
Finanziert werden könnte das Denkzeichen entweder durch private Sponsoren oder auch mit einem Antrag beim Beratungsausschuss Kunst über den Titel „Künstlerische Gestaltungen im Stadtraum.“ Stellungnahme des Fb Straßen- und Grünflächenverwaltung zur Namensgebung im Straßenland:
Eine genaue Planskizze zur eindeutigen Identifizierung des genannten Gehwegbereiches lag nicht vor. Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund der Beschreibung der Bereich Pallasstraße 1-6 (nördl. Bereich) gemeint sein müsste.
Unabhängig davon, dass bei einer Benennung oder Umbenennung von Straßen wegen der erheblichen Außenwirkung und persönlichen Auswirkungen auf die Anliegerinnen und Anlieger der ganz genaue Straßen- Abschnitt angegeben werden müsste, kann diesem Beschlussteil in der gewünschten Form aus rechtlichen Gründen nicht gefolgt werden.
Gemäß § 5 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) sind Straßen zu benennen, wenn es im öffentlichen Interesse, besonders im Verkehrsinteresse liegt. Die Benennung von Straßen erfolgt also aus ordnungspolitischen Gesichtspunkten zum eindeutigen und einfachen Auffinden von Anliegergrundstücken. Allein nur der Wunsch, eine bestimmte Person durch eine Straßenbenennung zu ehren, kann - so berechtigt eine Ehrung im Einzelfall auch sein mag - nicht ausschlaggebend für eine Umbenennung sein.
Eine Namensgebung nach Siegfried Translateur im Bereich des nördlichen Gehwegbereiches der Pallasstraße vor den Hausnummern 1- 6 ist, ebenso wie eine komplette oder straßenabschnittsweise Umbenennung der gesamten Pallasstraße, rechtlich nicht möglich.
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