Drucksache - 1852/XIX  

 
 
Betreff: Erinnerung an Siegfried Translateur
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.04.2016 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.07.2016 
60. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Beschlusstext:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob für den Standort des ehemaligen Sportpalastes (Gehwegbereich Potsdamer Straße / Pallasstraße) im Rahmen eines künstlerischen Wettbewerbs eine plastische Klang-Installation entwickelt und finanziert werden kann, die an den Komponisten des Sportpalast-Walzers Siegfried Translateur erinnert. Die Installation soll so gestaltet werden, dass sie interaktiv auslöst, nicht zu Beeinträchtigungen der Anwohner führt und nachts deaktiviert ist.

Die BVV sowie das Quartiersmanagement (QM) sind in die Jury-Entscheidung zum Wettbewerb einzubeziehen. Ferner wird das Bezirksamt ersucht rechtlich zu prüfen, ob der Gehwegbereich vor dem Quartiersbüro in der Pallasstraße (nördliche Straßenseite zwischen Potsdamer Straße und Stellplätzen vor der Überführung) für eine Namensgebung nach Siegfried Translateur genutzt werden kann.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Stellungnahme des Fb Kunst Kultur Museen zum künstlerischen Wettbewerb:

 

Der Vorschlag, zur Erinnerung an den Komponisten Siegfried Translateur im Rahmen eines künstlerischen Wettbewerbs, eine plastische Klang-Installation zu entwickeln, wurde zur Diskussion in die bezirkliche Kunstkommission gegeben. Auf ihrer Sitzung am 31. Mai 2016 würdigte die Fachkommission die Idee des Gedenkens, kritisierte aber die von der Politik bereits formulierte künstlerische Ausformulierung. Daher erging folgende Empfehlung:

 

„Die Fachkommission Tempelhof-Schöneberg begrüßt die Idee, Siegfried Translateur zu gedenken. Falls eine künstlerische Gestaltung gewünscht wird, sollte die Aufgabenstellung eines Kunstwettbewerbs offen formuliert werden und alle Möglichkeiten zur Gestaltung einer Klang- bzw. Lichtinstallation in Betracht ziehen.

 

Finanziert werden könnte das Denkzeichen entweder durch private Sponsoren oder auch mit einem Antrag beim Beratungsausschuss Kunst über den Titel „Künstlerische Gestaltungen im Stadtraum.“

Stellungnahme des Fb Straßen- und Grünflächenverwaltung zur Namensgebung im Straßenland:

 

Eine genaue Planskizze zur eindeutigen Identifizierung des genannten Gehwegbereiches lag nicht vor. Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund der Beschreibung der Bereich Pallasstraße 1-6 (nördl. Bereich) gemeint sein müsste.

 

Unabhängig davon, dass bei einer Benennung oder Umbenennung von Straßen wegen der erheblichen Außenwirkung und persönlichen Auswirkungen auf die Anliegerinnen und Anlieger der ganz genaue Straßen- Abschnitt angegeben werden müsste, kann diesem Beschlussteil in der gewünschten Form aus rechtlichen Gründen nicht gefolgt werden.

 

Gemäß § 5 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) sind Straßen zu benennen, wenn es im öffentlichen Interesse, besonders im Verkehrsinteresse liegt. Die Benennung von Straßen erfolgt also aus ordnungspolitischen Gesichtspunkten zum eindeutigen und einfachen Auffinden von Anliegergrundstücken. Allein nur der Wunsch, eine bestimmte Person durch eine Straßenbenennung zu ehren, kann - so berechtigt eine Ehrung im Einzelfall auch sein mag - nicht ausschlaggebend für eine Umbenennung sein.

 

  1. Der genannte Bereich ist ein Teilstück der Pallasstraße, welche von der Kreuzung Potsdamer Straße bis zur Kreuzung Goltzstraße führt. Sie wurde 1891 benannt und zwar wie bei Straßen üblich und auch gar nicht anders möglich, mit allen Teileinrichtungen, also mit Fahrbahn und Gehwegen. Eine abschnittsweise (Um-) Benennung eines einzelnen Gehwegteiles bei gleichzeitigem Beibehalten des ursprünglichen Straßennamens im gegenüberliegenden Abschnitt ist nicht möglich und würde außerdem das oben erwähnte Ordnungsprinzip ad absurdum führen: Die Hausnummern 1-6 hätten dann eine andere Wohnanschrift als die folgenden Hausnummern und als diejenigen der gegenüberliegenden Straßenseite. Probleme beim Auffinden, Postzustellung usw. wären ganz absehbar vorprogrammiert.

 

  1. Auch eine Umbenennung der gesamten bzw. auch nur eines Teilstückes der Pallasstraße (z.B. zwischen Potsdamer Straße und Elßholtzstraße und dann natürlich in ganzer Breite, also Fahrbahn und beide Gehwege) kommt aus rechtlichen Gründen nicht in Frage: Das Berliner Straßengesetz und die für die Benennung geltenden Ausführungsvorschriften (AV Benennung) geben bestimmte Gründe vor, bei deren Vorliegen Straßen umbenannt werden können. Das ist grundsätzlich der Fall zur Beseitigung von Doppel- oder Mehrfachbenennungen oder wenn die Straßen nach aktiven Gegnern der Demokratie (aus der Zeit von 1933 bis 1945 bzw. aus der Zeit von 1945 bis 1989) benannt sind und die Beibehaltung der Namen nachhaltig dem Ansehen Berlins schaden würden. Die Pallasstraße ist in Berlin nur einmal vorhanden. Sie ist benannt nach Peter Simon Pallas (1741 bis 1811), einem Arzt, Zoologen und Forschungsreisenden. Nur wenn neuere Forschungen die Erkenntnis brächten, dass er heutzutage als aktiver Gegner der Demokratie eingestuft werden muss (vgl. Umbenennungen Mackensenstraße und Einemstraße), wäre eine Umbenennung der Pallasstraße nach der AV Benennung gerechtfertigt und durchführbar. Das scheint zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht der Fall zu sein.

 

  1. Sollte die BVV bei dem Beschluss davon ausgegangen sein, den zwischen dem „eigentlichen“ Gehweg und der Häuserfront liegenden, ausgeweiteten „Platz“ nach Siegfried Translateur gesondert zu benennen (auf die Problematik der Zuordnung der gemeinten Fläche wurde bereits hingewiesen), muss auch hier die Benennungsmöglichkeit verneint werden. Eine Fläche innerhalb einer benannten Straße anders zu benennen, würde die unter 1. beschriebenen verwirrenden Folgen haben. Zudem läge diese Fläche direkt an der Hausbebauung, so dass dann die Anschrift dieser Häuser geändert werden müsste, ein Szenario, dessen Unmöglichkeit ebenfalls schon dargestellt wurde.

 

 

Eine Namensgebung nach Siegfried Translateur im Bereich des nördlichen Gehwegbereiches der Pallasstraße vor den Hausnummern 1- 6 ist, ebenso wie eine komplette oder straßenabschnittsweise Umbenennung der gesamten Pallasstraße, rechtlich nicht möglich.

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen