Drucksache - 1842/XIX  

 
 
Betreff: Keine Nachteinsätze der Polizei in Jugendeinrichtungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppen Die Linke, PoPBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
25.05.2016 
55. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses (offen)     
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.04.2016 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
28.09.2016 
57. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beratung
15.06.2016 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.07.2016 
60. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag
Antrag
Austauschseite
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.06.2016 folgenden Beschluss:

 

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt sich bei dem Senat dafür einzusetzen, dass nicht durch überraschende Nachteinsätze zwecks Abschiebung Jugendeinrichtungen ihre beschützende Funktion verlieren und unter Umständen traumatisierte Jugendliche verängstigt werden.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat sich zur Beantwortung des o.g. Beschlusses an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gewandt und von dort folgenden Stellungnahme erhalten:

 

„..vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie die Auswirkungen der Abschiebung eines volljährigen Gambiers auf die Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern seiner Jugendwohngruppe thematisieren. Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt hat bereits zu einer Abstimmung auf Staatssekretärsebene mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft geführt. Für zukünftige, ähnliche gelagerte Einsätze wurde vereinbart, die zuständigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bei der Durchführung einer Abschiebung zum Ort zu bitten, um die Mitbewohnerinnen und Mitbewohner zu betreuen. Ich danke Ihnen für Ihr Angebot zu einem persönlichen Gespräch, halte dieses aufgrund der erwähnten Regelung aber nicht für erforderlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Krömer“

 

 
 

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