Drucksache - 1779/XIX  

 
 
Betreff: Mehr Geschwindigkeitskontrollen in Tempo 30-Zonen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Kenntnisnahme
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.01.2016 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.09.2016 
61. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kentnisnahme
BA-Vorlage - Mehr Geschwindigkeistkontrollen in Tempo 30-Zonen - Anlage.doc

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.04.2016 folgenden Beschluss:

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in Tempo 30-Zonen die Geschwindigkeitskontrollen verstärkt werden.

Der BVV ist bitte bis zur Junisitzung über das Veranlasste zu berichten.

Die BVV sollte regelmäßig über die Ergebnisse der Kontrollen informiert werden

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die Zuständigkeit für die Überwachung des Fließverkehrs liegt beim Polizeipräsidenten in Berlin. Das Bezirksamt hat sich daher zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport gewandt und vor dort folgende Stellungnahme erhalten:

 

Hinsichtlich Ihrer Bitte hat meine Fachabteilung die Polizei Berlin um eine Stellungnahme gebeten. Im Ergebnis kann ich Ihnen folgende Informationen mitteilen:

 

Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen kommen gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Weil in solchen Zonen grundsätzlich die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt, wird der Fahrzeugverkehr dort an den kreuzenden und einmündenden Straßen nahezu durchgängig in gewissem Maße beruhigt und relevante Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nicht die Regel.

 

Die Polizei Berlin hat im vergangenen Jahr innerhalb der Tempo 30-Zonen des Bezirks Tempelhof-Schöneberg insgesamt knapp 180 Geschwindigkeitsüberwachungseinsätze mit Radar- und Handlasermessgeräten durchgeführt. Dabei wurden mehr als 1.600 vorwerfbare Überschreitungen festgestellt, mehr als 96 % der Betroffenen hatten den erlaubten Wert von 30 km/h um max. 20 km/h überschritten.

 

Die ermittelte Überschreitensrate (Verhältnis der gemessenen Fahrzeuge zu den registrierten Verstößen) entsprach mit 9,3 % exakt dem stadtweiten Durchschnittswert in Tempo 30-Zonen und ist insofern nicht auffällig. Dies gilt auch deshalb, weil der stadtweite Durchschnittswert im Jahr 2014 noch bei 10,9 % lag.

 

Auch die Verkehrsunfalllage ist eher als unauffällig zu bewerten. In allen Tempo 30-Zonen des Bezirks ereigneten sich im vergangenen Jahr 19 Verkehrsunfälle wegen nicht angepasster Geschwindigkeiten.

 

Im Ergebnis dieser Erkenntnisse wäre im Rahmen stets notwendiger Priorisierungsabwägungen hinsichtlich der Auswahl von Kontrollörtlichkeiten eine pauschale polizeiliche Maßnahmenintensivierung in solchen Zonenbereichen zurzeit nicht zu begründen. Weder die Verkehrsunfalllage noch die registrierten Überschreitensraten zeigen diesbezüglich eine Notwendigkeit auf.

 

Selbstverständlich wird die Polizei Berlin die Tempo 30-Zonen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg auch weiterhin in angemessenem Umfang in die Verkehrsüberwachung einbeziehen.

 

Im Hinblick auf den Wunsch der BVV, dass sie regelmäßig über die Ergebnisse der               Kontrollen informiert werden möchte, weise ich auf das beigefügte Schreiben meiner Fachabteilung (III B 3 Sch – 030642 vom 05.12.2014) hin.

 

 
 

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