Drucksache - 1682/XIX  

 
 
Betreff: Geltungsbereichsänderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-66VE. Der Geltungsbereich lautet nunmehr: für das Grundstück Bautzener Straße 21-24, Yorckstraße 55-56A sowie eine Teilfläche des Grund-stücks Bautzener Straße 20 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
09.12.2015 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksamt Beratung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
18.11.2015 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme
BA Vorlage Plan 7-66 VE Geltungsbereich

Begründung

 

Die Erweiterung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans um eine 98 m² große Teilfläche des benachbarten Grundstücks Bautzener Straße 20 ist zur Arrondierung der geplanten Bebauung erforderlich. Die Fläche dient der Schaffung von notwendigen Vorgartenflächen. Sie wird derzeit als untergeordneter Teil der Erschließungsfläche für die vorhandene öffentliche Parkanlage genutzt.

Planungsrechtlich war sie durch den im Verfahren befindlichen Bebauungsplan 7-26 als Teil der öffentlichen Parkanlage zur Festsetzung vorgesehen. Aufgrund der o.g. städtebaulichen Notwendigkeit kann sie aus dem Bebauungsplanverfahren 7-26 herausgetrennt werden. Ein entsprechender Bezirksamtsbeschluss zur Geltungsbereichsreduzierung des Bebauungsplanverfahrens 7-26 erfolgt zeitgleich.

 

 

 

Rechtsgrundlagen

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283)

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 693)

 
 

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