Drucksache - 1660/XIX  

 
 
Betreff: Wohnbauvorhaben ehemaliger Güterbahnhof Wilmersdorf
(Bebauungsplanverfahren 7-68)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEFrakt. GRÜNE, SPD
Verfasser:1. Herr Kühne, Ralf
2. Herr Rauchfuß, Jan
3. Herr Götz, Christoph
Oltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
14.10.2015 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
(Angefordertes Dokument nicht im Bestand)
Anlagen:
Antrag
Austauschseite

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt, dass sie angesichts der aktuellen Situation bei der Wohnraumversorgung alle im Bezirk laufenden Bebauungsplanverfahren zur Umsetzung von Wohnbauvorhaben einschließlich des Bebauungsplanverfahrens 7-68 (ehemaliger Güterbahnhof Wilmersdorf) für stadtentwicklungspolitisch vorrangig hält.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, der Bezirksverordnetenversammlung eine Vorlage zur Beschlussfassung über die Planreife beziehungsweise Festsetzung des Bebauungsplans 7-68 noch vor Ende der Wahlperiode im September 2016 vorzulegen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung fordert angesichts des ambitionierten Zeitplans alle Beteiligten einschließlich des Vorhabenträgers auf, die noch anstehenden Klärungsprozesse möglichst bis zur  öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs abzuschließen. Hierzu zählt insbesondere:

 

  • ein städtebaulicher Entwurf, der eine angemessene Ausprägung der Eingangssituation /des Stadtplatzes zur Hauptstraße, eine städtebauliche Orientierung der Neubauten zur Hauptstraße und eine angemessene Zuwegung zum S-Bahnhof Innsbrucker Platz sicherstellt.
  • Sicherung der Übernahme der Kosten für den Teil-Abbau der Bahnbrücke (südl. Segment) einschl. des zugehörigen des Widerlagers an der Hauptstraße durch den Vorhabenträger.
  • eine abgestimmte Ausarbeitung der Fassadengestaltung für die Gebäudereihe entlang des Bahndamms. Hierbei sollte das Baukollegium hinzu gezogen werden.
  • Übertragung der Flächen für die öffentliche Durchwegung.
  • Abschluss einer verbindlichen Absichtserklärung mit einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft über den Bau von geförderten Wohnungen im Umfang von 25% der Gesamtwohnungszahl (vorbehaltlich des Baurechts und der vergaberechtlichen Möglichkeiten).

 

 
 

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