Drucksache - 1658/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 14.10.2015 folgenden Beschluss:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen für häufigere Geschwindigkeitskontrollen und allgemeine Verkehrskontrollen insbesondere in den Abend- und Nachtstunden im Bereich der Bülowstraße einzusetzen.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich zur Beantwortung des o.g. Beschlusses an die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport gewandt und von dort folgenden Stellungnahme erhalten zu dem o.g. Beschluss erhalten:
„.. ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 26.10.2015, in dem Sie bezüglich des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zum Thema „PS-Boliden auch in der Bülowstraße ausbremsen!“ um eine Prüfung hinsichtlich der Durchführung häufigerer Geschwindigkeitskontrollen und allgemeiner Verkehrskontrollen im Bereich der Bülowstraße bitten.
Ich habe meine Fachabteilung um eine diesbezügliche Sachstandsmitteilung gebeten und kann Ihnen im Zusammenhang mit der Überwachung von Geschwindigkeitsverstößen in diesem Bereich folgende Informationen mitteilen:
Die sogenannten „Profilierungsfahrten“, wie sie im Sommer 2015 im Bereich der Polizeidirektion 2 auf dem Kurfürstendamm häufiger zu beobachten waren und Anlass für polizeiliche Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen gaben, sind nach Angaben der zuständigen Kräfte des Polizeiabschnitts 41 und des Verkehrsdienstes der Polizei Berlin im Bereich Bülowstraße/Kleiststraße und Umgebung bisher nicht festzustellen.
Dem zuständigen Polizeiabschnitt ist bekannt, dass es für die Hauptverkehrsachse Bülowstraße/Kleiststraße Beschwerden von Anwohnern gibt, die über zu schnell fahrende Kraftfahrzeuge berichten. Eine Verkehrsunfallanalyse für das Jahr 2015 (Januar – September) zeigte das Ergebnis auf, dass in drei Fällen die „nicht angepasste Geschwindigkeit“ unfallursächlich war. Alle drei Unfälle waren sogenannte Alleinunfälle.
In diesem Zeitraum wurden insgesamt 16 Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen zu unterschiedlichen Tageszeiten (auch zur Nachtzeit) durchgeführt. Die Anzahl der Kontrollen zeigt, dass der Polizeiabschnitt 41 hier einen Schwerpunkt seiner Geschwindigkeitsüberwachung gesetzt hat. Die Resultate zeigen vereinzelte Geschwindigkeitsüberschreitungen, die sich auch im Bußgeldbereich befinden. Im Ergebnis ist dies jedoch nicht besonders auffällig.
Die Verkehrsunfalllage sowie notwendige Priorisierungsentscheidungen in Bezug auf die Überwachung vorwiegend unfallträchtiger Örtlichkeiten im Stadtgebiet rechtfertigen bei der gegenwärtigen Verkehrssicherheitslage in der Bülowstraße/Kleiststraße keine verkehrspolizeiliche Maßnahmenintensivierung.
Die Polizei wird weiterhin das Geschwindigkeitsverhalten in der Bülowstraße/Kleiststraße im Rahmen der Möglichkeiten angemessen überwachen und bei Auftreten des Phänomens „Profilierungsfahrten“ zeitgerechte, erforderliche polizeiliche Maßnahmen treffen, um dem entgegen zu wirken.
Mit freundlichen Grüßen gez. Bernd Krömer“
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