Drucksache - 1653/XIX  

 
 
Betreff: des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über das Ergebnis der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 7-46 über die Grundstücke Erfurter Straße 7, 8 und Wexstraße 8 und das Flurstück 35 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
11.11.2015 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
14.10.2015 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme
7-46_Geltungsbereich mit Flurstück 35
7-46_Auswertung-früh Öff_05

Das Bezirksamt bittet,

 

die vorgelegten Abwägungsergebnisse der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gem.
§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zur Kenntnis zu nehmen.

 

Die frühzeitige Information der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 16. März 2015 bis einschließlich 15. April 2015 statt.

 

Zum vorgestellten Bebauungsplanentwurf wurden Anregungen und Stellungnahmen von Bürgern abgegeben, die mit der jeweiligen Abwägung des Stadtplanungsamtes den Anlagen zu entnehmen sind.

 

 

Das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat Auswirkungen auf die Planinhalte. Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen soll die Planzeichnung dahingehend geändert werden, dass durch das Versetzen der Baugrenze entlang der Erfurter Straße ein Vorgartenbereich in einer Tiefe von 5 m planungsrechtlich gesichert wird.

Zur Weiterführung der Planung für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist ferner den Anregungen der Bürger entsprechend die Erstellung ergänzender gutachterlicher Untersuchungen (Lärmgutachten, Luftschadstoffuntersuchung, artenschutzfachliche Untersuchung) in Auftrag gegeben worden.

 

 

Rechtsgrundlagen

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004

(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015

(BGBl. IS. 1474)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.Juni 2015 (GVBl.S.283)

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005

(GVBI. 2006 S.2), geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 10. Nov. 2011 (GVBI. S.693)

(BGBl. IS. 1474)

 

 

 
 

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