Drucksache - 1653/XIX
Das Bezirksamt bittet,
die vorgelegten Abwägungsergebnisse der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gem.
Die frühzeitige Information der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 16. März 2015 bis einschließlich 15. April 2015 statt.
Zum vorgestellten Bebauungsplanentwurf wurden Anregungen und Stellungnahmen von Bürgern abgegeben, die mit der jeweiligen Abwägung des Stadtplanungsamtes den Anlagen zu entnehmen sind.
Das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat Auswirkungen auf die Planinhalte. Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen soll die Planzeichnung dahingehend geändert werden, dass durch das Versetzen der Baugrenze entlang der Erfurter Straße ein Vorgartenbereich in einer Tiefe von 5 m planungsrechtlich gesichert wird. Zur Weiterführung der Planung für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist ferner den Anregungen der Bürger entsprechend die Erstellung ergänzender gutachterlicher Untersuchungen (Lärmgutachten, Luftschadstoffuntersuchung, artenschutzfachliche Untersuchung) in Auftrag gegeben worden.
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. IS. 1474) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.Juni 2015 (GVBl.S.283)
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBI. 2006 S.2), geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 10. Nov. 2011 (GVBI. S.693) (BGBl. IS. 1474)
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