Drucksache - 1652/XIX
a) für den Schiedsamtsbezirk 3 (Mariendorf/Marienfelde) wird auf die Dauer von fünf Jahren als neue Schiedsperson
Frau Carola Raabe Bleichertstr. 8, 12277 Berlin
gewählt.
b) für den Schiedsamtsbezirk 4 (Schöneberg Nord) wird auf die Dauer von fünf Jahren als neue Schiedsperson
Herr Marian Wendicke Fritz-Reuter-Str. 10, 10827 Berlin
gewählt
Begründung:
Nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz wählt die Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson. Die gewählte Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch die Präsidentin/den Präsidenten des Amtsgerichts. Die jeweilige Amtsperiode beginnt mit der Bestätigung bzw. bei der Erstwahl mit der Vereidigung durch die Präsidentin/den Präsidenten des Amtsgerichts.
Zu a) Die Amtsperiode der bisherigen Schiedsperson Herr Axel Weymann endet am 14.12.2015. Die Neuwahl ist erforderlich, weil sich Herr Weymann für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung gestellt hat.
Um die Nachfolge hat sich Frau Carola Raabe beworben, die als Schiedsperson in Betracht kommt. Nach beruflichem Werdegang und dem persönlichen Eindruck erscheint Frau Raabe sehr gut geeignet. Sie erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen und ist bereit, das Ehrenamt auszuüben. Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen hat mitgeteilt, dass keine Bedenken bestehen.
Zu b) Die Amtsperiode der bisherigen Schiedsperson Herr Martin Seddig endet am 04.11.2015. Die Neuwahl ist erforderlich, weil sich Herr Seddig für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung gestellt hat.
Um die Nachfolge hat sich Herr Marian Wendicke beworben, der als Schiedsperson in Betracht kommt. Nach beruflichem Werdegang und dem persönlichen Eindruck erscheint Herr Wendicke sehr gut geeignet. Er erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen und ist bereit, das Ehrenamt auszuüben. Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen hat mitgeteilt, dass keine Bedenken bestehen.
Gesetzliche Grundlage: Berliner Schiedsamtsgesetz vom 7.4.1994 (GVBl. S. 109)
Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Mittel sind im Haushaltsplan des Bezirksamtes bei 3500/41201 (Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige), 3500/54079 (Geschäftsbedarf, Bücher und Zeitschriften) veranschlagt |
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