Drucksache - 1608/XIX
Die Vorsteherin legt den in der Anlage beigefügten Einwohnerantrag gemäß § 44 Bezirksverwaltungsgesetz zur Abstimmung vor.
Die formalen Zulässigkeitskriterien sind erfüllt.
Der Einwohnerantrag wurde von 1.102 Einwohnerinnen und Einwohnern (gültige Unterschriften) unterschrieben.
333 Unterschriften waren ungültig.
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