Drucksache - 1598/XIX  

 
 
Betreff: Wahl von Beisitzern und stellvertretenden Beisitzern für den Vorstand der BVV gem. § 11 Abs. 5 Geschäftsordnung der BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherinBezirksverordnetenvorsteherin
  Dittmeyer, Petra
Drucksache-Art:Vorlage der BV-VorsteherinVorlage der BV-Vorsteherin
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.07.2015 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage der Vorsteherin
Vorlage der Vorsteherin

 

Gemäß § 11 Abs. 5 der Geschäftsordnung der BVV ist die Wahl von je einem Beisitzer und einem stellvertretenden Beisitzer der jeweiligen Fraktionen für den Vorstand der BVV notwendig.

 

 

Zitat:

 

§ 11 Zusammensetzung des Vorstandes

(5) Bei der Aufgabenwahrnehmung wird der Vorstand von Beisitzern und stellvertretenden Beisitzern der jeweiligen Fraktionen unterstützt. Die Beisitzer und ihre Stellvertreter können in verbundener Einzelwahl gewählt werden.

 

 

 

Von den Fraktionen werden folgende Personen für die Wahl nominiert:

 

Fraktion

Beisitzerin/Beisitzer

Stellvertetende Beisitzerin/

Stellvertretender Beisitzer

CDU

Regina Körper

Matthias Steuckardt

SPD

Annette Hertlein

Nihan Dönertaş

GRÜNE

Marius Feldkamp

Fritz Matschulat

 

 
 

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