Drucksache - 1596/XIX  

 
 
Betreff: Fußgängersicherheit an der BAB-Anschlussstelle Saarstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Kenntnisnahme
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.07.2015 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Mitberatung
15.09.2015 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamt zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Beratung
28.09.2015 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen gegenstandslos   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Mitberatung
15.06.2016 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.09.2016 
61. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kennntisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.06.2016 folgenden Beschluss:

 

Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an der Anschlussstelle Saarstraße an den LSA`s der beiden Autobahnzufahrten jeweils rechts und links der Zufahrt gelb blinkende Zusatzsignale zum Schutz der Fußgänger und Radfahrer montiert werden, die aktiviert werden, wenn Fußgänger „Grün“ haben (Vorbild: Anschlussstelle Tempelhofer Damm.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Für die Beantwortung der Drucksache wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als zuständige Stelle für Lichtsignalanlagen eine Stellungnahme mit folgenden Inhalt abgeben:

 

Mit Schreiben vom 29.06.2016 baten Sie um Prüfung und Stellungnahme zur Anbringung von gelben Blinklichtsignalen an den Autobahnzufahrten der BAB-Anschlussstelle Saarstraße (A 103) zum Schutz von bei "Grün" querenden Fußgängerinnen und Fußgängern.

 

Gemäß § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.

 

Die BAB-Abfahrten der Anschlussstelle Saarstraße haben jeweils drei Fahrstreifen. Davon sind jeweils zwei Fahrstreifen als Linksabbiege- und ein Fahrstreifen als Rechtsabbiegefahrstreifen mit Z 297 StVO zwischen Leitlinien (Z 340 StVO) bzw. Fahrstreifenbegrenzung (Z 295 StVO) markiert, wodurch der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung gefolgt werden muss. Im Knoteninnenraum sind Leitlinien zur eindeutigen Führung vorhanden.

 

Eine Konfliktsituation zwischen Kraftfahrzeugen und den gleichzeitig nach Freigabe querenden Fußgängern im Zuge der Saarstraße wäre nur vorstellbar, wenn sich Kraftfahrer an die vorgegebene Regelung nicht halten und wie beschrieben regelwidrig aus den BAB-Abfahrten geradeaus über die Saarstraße hinweg in die BAB-Zufahrten fahren.

 

Nach Auskunft der Polizei vom 15.07.2016 wurde der Bereich der BAB-Anschlussstelle A 103 / Saarstraße gezielt hinsichtlich des erwähnten Fehlverhaltens überwacht. Hierbei wurden nur sehr vereinzelt, also nur im Ausnahmefall, Verstöße festgestellt.

 

Nach Auskunft der Polizei aus der örtlichen Unfall-Lage für die vergangenen drei Jahre sind in diesem Zeitraum auch keine Unfälle mit Fußgänger- /Radfahrerbeteiligung beim Überqueren der Fußgängerfurten bei "Grün" im Bereich der Zufahrten zur BAB registriert worden.

 

Ortsfestes gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren und soll nur sparsam verwendet werden (VwV zu § 38 StVO, Nr. II.), damit die Wirkung erhalten bleibt. Eine besondere Gefährdungslage für Fußgänger oder Radfahrer ist, wie vorstehend dargelegt, jedoch an der genannten Örtlichkeit nicht erkennbar. Ein zwingendes verkehrliches Erfordernis für die Anordnung von zusätzlichen "Gelbblinkern" zum Schutz der Fußgänger ist demnach nicht gegeben.

 

Bei der als Beispiel angeführten BAB-Anschlussstelle Tempelhofer Damm waren seinerzeit durch die Polizei im Rahmen der Verkehrsüberwachung andere Beobachtungen gemacht worden. Die genannten Örtlichkeiten sind daher nicht vergleichbar.

 

Ich bitte Sie, Ihre BVV entsprechend zu unterrichten.

 

 
 

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