Drucksache - 1569/XIX  

 
 
Betreff: Abwägungsergebnis aus der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 7-29 vom 16. April 2009, mit Deckblättern vom 12. Juni 2009, vom 16. September 2010 und vom 18. März 2013 für die Grundstücke Torgauer Str. 12-15, Tempelhofer Weg 64 und Teilflächen der Torgauer Str., des Tempelhofer Weges und der Grundstücke Torgauer Str., 16-21, Tempelhofer Weg 5-9, 63, 65-68 und Sachsendamm 87-88
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.06.2015 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1 AbwägungÖffentlichkeit
Anlage 2 AbwägungBehörden
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Das Bezirksamt bittet,

 

das vorgelegte Abwägungsergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung sowie der erneuten  Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 7-29  zur Kenntnis zu nehmen

 

 

Hinweis:

Die Festsetzung des Bebauungsplans 7-29 kann erst nach der vom Eisenbahnbundesamt erklärten Freistellung aus der Planfeststellung für Teilflächen im Bereich des Bahndamms (Südring) erfolgen, da erst dann die Planungshoheit der Gemeinde (Bezirk) für das gesamte Bebauungsplangebiet vorliegt.

 

Begründung             

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat mit Rundschreiben Nr. 2/2013 vom 20.12.2013 die Bezirke aufgefordert, bei Bebauungsplänen, die zwar bereits öffentlich ausgelegt wurden, aber noch nicht festgesetzt sind, die öffentliche Auslegung zu wiederholen. Aufgrund der fehlenden Anstoßwirkung ist die bisherige Praxis, in der Bekanntmachung der Offenlegung lediglich auf verfügbare umwelt-bezogene Informationen hinzuweisen, nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (4 CN 3.12 vom 18.07.2013) nicht ausreichend.


Eine formale Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 7-29 war aufgrund der vorgenannten fehlerhaften Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin erforderlich.

Das Eisenbahn-Bundesamt hat bisher nicht über den parallel zum Bebauungsplanverfahren gestellten Freistellungsantrag vom 20.10.2008 entschieden, weil die Plangenehmigung für die Eisenbahnüberführung über die Planstraße durch das Eisenbahn-Bundesamt und eine entsprechende Kreuzungsvereinbarung zwischen der Deutschen Bahn und Land Berlin noch nicht vorliegt und der Investor die Planungsarbeiten gestoppt hat. Weil die Freistellung noch nicht erfolgt ist, konnte der Bebauungsplan bisher nicht festgesetzt werden.

Folglich lag der Entwurf des Bebauungsplans 7-29 vom 16. April 2009, mit Deckblättern vom 12. Juni 2009, vom 16. September 2010 und vom 18. März 2013 für die Grundstücke Torgauer Straße 12-15, Tempelhofer Weg 64 und Teilflächen der Torgauer Straße, des Tempelhofer Weges und der Grundstücke Torgauer Straße 16-21, Tempelhofer Weg 5-9, 65-68 und Sachsendamm 87-88 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg, mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches in der Zeit vom 19. Mai 2014 bis einschließlich 18. Juni 2014 erneut öffentlich aus. Auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie bezirkliche Dienststellen wurden über die Beteiligung informiert und konnten ihre Stellungnahmen abgeben.

Insgesamt gingen während der vorgegebenen Frist 10 schriftliche Stellungnahmen von der Öffentlichkeit ein. Die häufigsten Einwendungen betrafen wie bereits in den 2008 und 2009 durchgeführten Beteiligungen Befürchtungen im Hinblick auf die Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld. Kritisiert wurde auch die vorgesehene Festsetzung eines Kerngebiets sowie die nach Meinung der Bürger nur eingeschränkte Berücksichtigung von Grünflächen und der Belange des Naturschutzes sowie die Modalitäten zur Finanzierung und Realisierung der Planstraße.

Die detaillierte Auswertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeits-beteiligung ist aus der Anlage 1 zu entnehmen.

Mit Schreiben vom 15.05.2014 wurden auch 62 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über die erneute öffentliche Auslegung informiert und konnten ihre Stellungnahmen abgeben. Innerhalb des o.g. Zeitraums gingen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und bezirklichen Dienststellen insgesamt acht schriftliche Stellungnahmen ein. Der größte Teil der Stellungnahmen betrifft die Umsetzung des Vorhabens oder Klärungen in nachgeordneten Verfahren und ist daher nicht bebauungsplanrelevant. Einige Stellungnahmen dienen nur der Bestätigung der Aussagen des Bebauungsplans.

Die detaillierte Auswertung der Stellungnahmen der Behörden ist aus der  Anlage 2 zu entnehmen.

 

 

Rechtsgrundlagen

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692)

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 693)

 

 

Anlagen              -              Abwägungstabelle der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung (Anlage1)

-              Abwägungstabelle der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange (Anlage 2)

 

 

 
 

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