Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wir ersucht, einen Bebauungsplan für die Umwidmung der Lauterstasse in eine Fußgängerzone in Verbindung mit dem Breslauer Platz aufzustellen.
In dessen Verlauf mögen insbesondere
- die Anwohner- und Anliegerinteressen, inklusive die der Steuerfahndung, bezüglich Parkplätze, Anlieferung u.a. sowie
- die Interessen der Sehbehinderten und Blinden wahrgenommen, erörtert und mitigiert werden
Begründung:
Es ist übereinstimmender Wille der Bürgerinitiative und der Parteien in der BVV, dass der Breslauer Platz inklusive der Lauterstrasse in eine Fußgängerzone umgewandelt werden soll. Dazu könnte der zuständige Baustadtrat eine Anordnung erlassen, würde dann aber die alleinige Verantwortung für mögliche Regressforderungen (z.B. Verdienstausfall der Geschäftstreibenden) u.ä. tragen. Das B-Plan Verfahren ist hingegen der rechtssichere Weg, auf dem die Expertise der “Träger öffentlicher Belange” sowie Eingaben aus der Bürgerschaft aufgenommen und angegangen werden. Über die letztendliche Festsetzung des Bebauungsplan entscheidet die BVV.