Drucksache - 1558/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob bzw. in welcher Form auf der Fahrbahn der Torgauer Straße, dort wo sie aus Kopfsteinpflaster besteht, Radfahrstreifen mit einer ebenen Oberfläche erstellt werden können.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis November 2015 zu berichten.
Begründung:
Aus den genannten Gründen ist es notwendig, dass Fahrradstreifen mit einer ebenen Oberfläche auf der Fahrbahn geschaffen werden.
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