Drucksache - 1554/XIX  

 
 
Betreff: Videoüberwachung auf Tempelhof-Schöneberger S-Bahnhöfen verstärken
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.06.2015 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
16.11.2016 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin fasste in ihrer Sitzung am 17.06.2015 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der S-Bahn Berlin GmbH dafür einzusetzen, dass

neben den Bahnhöfen Friedenau, Schöneberg, Südkreuz, Tempelhof und Yorckstraße alle

weiteren Tempelhof-Schöneberger Bahnhöfe mit einer effektiven Videoüberwachung

versehen werden.

 

Das Bezirksamt teilt zu den o.g. Drucksachen Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung nachgekommen und teilt nach Schreiben der DB Station&Service AG Folgendes mit:

 

Die Maßnahme der Videoüberwachung fließt durchaus in die Überlegungen für ein Sicherheitskonzept der Deutsche Bahn AG ein. Die Deutsche Bahn AG setzt vorrangig jedoch seit Jahren auf die Präsenz von qualifiziertem Sicherheitspersonal auf den Bahnhöfen und in den Zügen und auf präventive Maßnahmen gegenüber Kunden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Die Bahnhöfe der Deutschen Bahn AG werden nicht flächendeckend mit Videoüberwachung ausgestattet, dies ist auch weiterhin, auch im Rahmen von Sanierungsarbeiten, nicht vorgesehen. Die Ausstattung der Bahnhöfe mit Videotechnik erfolgt nur, wenn dies erforderlich ist, z.B. um das Hausrecht auszuüben oder für die Erfüllung betrieblicher Zwecke. Es werden jedoch nur ausgewählte sicherheitsrelevante Bereiche der Bahnhöfe videoüberwacht. Eine vollständige Überwachung der Bahnhöfe ist nicht vorgesehen.

Darüber hinaus teilt die DB AG mit, dass die komplette Videotechnik am S-Bahnhof Südkreuz im Jahr 2017 erneuert wird.

Die folgenden Bahnhöfe im Bezirk sind mit einer teilweisen Videoüberwachung ausgestattet:

  • Schöneberg
  • Tempelhof
  • Südkreuz
  • Innsbrucker Platz
  • Bundesplatz
  • Friedenau
  • Yorkstraße (auf den Gleisen der S1 und S2/25)
  • Priesterweg

 

Die Ausstattung weiterer Bahnhöfe in Tempelhof-Schöneberg ist nicht vorgesehen.

Das Bezirksamt bittet daher, die Drucksache als erledigt anzusehen.

 
 

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